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Konolfinger Abstimmung zur Schullandschaft Stalden bleibt gültig

Das hauchdünne Resultat einer Gemeindeabstimmung in Konolfingen wird nicht nachgezählt. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Beschwerden abgewiesen.

Das teilte die Gemeinde Konolfingen heute mit. Die Änderungen der baurechtlichen Grundordnung seien damit genehmigt worden. Die Gemeinde werde die Vorschriften und Pläne nach Eintritt der Rechtskraft öffentlich bekannt machen – also Ende Februar 2020.

Der Streit dreht sich um den Urnengang vom November 2018. In einer Variantenabstimmung zur Schullandschaft Stalden hatte diejenige Variante obsiegt, die 990 Ja- und 987 Nein-Stimmen auf sich vereinigte. Die Beschwerdeführer verlangten eine Nachzählung. Der Statthalter hatte dies abgelehnt, weil dafür eine Stimmendifferenz von höchstens 0,1 Prozent nötig wäre. Im vorliegenden Fall betrage die Differenz aber 0,1517 Prozent.

Die Beschwerdeführer gelangten ans kantonale Verwaltungsgericht. Dieses kam zum Schluss, dass Statthalter Lerch für den Fall gar nicht zuständig gewesen sei. Vielmehr müsse das Amt für Gemeinden und Raumordnung entscheiden. So wolle es eine neue Bestimmung in der Baugesetzgebung, die seit 2017 gültig sei.

Die Beschwerdeführer haben nun 30 Tage Zeit, sich Gedanken zu machen, ob sie den Entscheid noch anfechten und an die Direktion für Inneres und Justiz weiterziehen wollen. Die in diesem Fall nun zweite Instanz. Gemeindepräsident Heinz Suter ist glücklich über den Entscheid des AGR: "Insbesondere das Amt die genau gleichen Argumente für eine Abweisung gebracht haben. Die Befangenheit ist nicht gegeben, die Einheit der Materie schon und die Differenz der Stimmen ist rechtens. Es gilt nun für die Beschwerdenführer einen demokratischen Entscheid zu akzeptieren", hofft Suter auf Verständnis. Es sei auch im Sinne der Schulkinder, dass die Gemeinde nun mit dem Projekt weiterfahren könnte, damit die neue Schullandschaft mit rund anderhalb Jahren Verspätung doch noch realisiert werden könnte. (sda/neo1)

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