Die AquArenA in Herzogenbuchsee bleibt vorerst bestehen. (Bild: Archiv neo1)
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Urnenabstimmung: Deutliche Zustimmung zur AquArenA Sport + Wellness AG
Die Stimmberechtigten von Herzogenbuchsee waren aufgerufen, über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an der AquArenA Sport + Wellness AG sowie eine damit verbundene Teilrevision des Reglements über das Frei- und Hallenbad zu entscheiden. Sie haben die Vorlage bei einer Stimmbeteiligung von 49,65 % mit einem Ja-Stimmenanteil von 78,87 % (1'840 Ja zu 493 Nein) deutlich angenommen.
Die Annahme der Vorlage ermöglicht der Gemeinde im Rahmen der laufenden Kapitalerhöhung 2'000 zusätzliche Aktien für gesamthaft CHF 1,0 Mio. zu zeichnen und die AquArenA AG bereits ab dem laufenden Jahr bis vorerst 2029 mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von CHF 350'000 u.a. zur Finanzierung des defizitären Schwimmbetriebes zu unterstützen. Um die zweckmässige Verwendung dieses Betriebsbeitrages zu sichern, erfolgt zudem eine Teilrevision des Reglements über das Frei- und Hallenbad.
Die Bäderanlage der AquArenA Sport + Wellness AG ist für Herzogenbuchsee und die ganze Region Oberaargau von hoher Bedeutung und erfreut sich mit jährlich rund 170'000 Besucherinnen und Besuchern grosser Beliebtheit. Sie bietet der Bevölkerung, Schulen und Vereinen zahlreiche und ausgezeichnete Angebote im Sport-, Wellness-, Freizeit- und Gastro-Bereich. Mit der Zustimmung zur Vorlage kann der Fortbestand gesichert werden. Auch haben bereits im Vorfeld zur Abstimmung zahlreiche Gemeinden aus der Region Oberaargau ihre Beteiligung an der Aktienkapitalerhöhung zugesichert und damit ein wichtiges Signal zur Fortführung der AquArenA AG gesendet. Der Gemeinderat dankt allen Gemeinden für ihre Unterstützung. Es braucht aber noch ein Engagement von weiteren Gemeinden, Firmen und Privatpersonen, um die angestrebten CHF 1,5 Mio. AK-Erhöhung zu erreichen.
Gegen den Urnengang ist bereits im Vorfeld zur Abstimmung Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau erhoben worden. Konkret wurde gerügt, die Botschaft des Gemeinderats zur Vorlage enthalte irreführende Informationen für die Stimmbevölkerung. Der Regierungsstatthalter ist auf die Beschwerde jedoch gar nicht erst eingetreten und hat ihr für den Fall eines Weiterzugs an das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung entzogen. (MM)
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