Das Stimmvolk von Worb entscheidet darüber, ob Stellvertretungen im Parlament möglich werden. (Bild: neo1 / Archiv)
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Stellvertretungen im Worber Parlament sollen möglich werden
Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Worb sollen künftig eine Vertretung erhalten, wenn sie länger nicht anwesend sind. Das hat das Worber Parlament am Montagabend entschieden.
Andere Parlamente im Kanton Bern kennen solche Regelungen bereits. Auch in der Gemeinde Worb gebe es den Wunsch nach Stellvertretungen, sagt Niklaus Gfeller, der Gemeindepräsident von Worb. "Bei Jungen, wenn sie sich eine Auszeit nehmen wollen, oder auch bei Frauen während der Mutterschaft, damit sie in dieser Zeit die politischen Aufgaben abgeben können."
Während ihrer Amtszeit von vier Jahren sollen sich die Mitglieder des Worber Parlaments ab drei Monaten bis zu einem Jahr vertreten lassen können. Die Vertretungen sollen Personen aus der gleichen Partei übernehmen.
Das Parlament hat am Montagabend lange darüber diskutiert. Aber über Dinge, die noch zu früh seien, findet der Gemeindepräsident. "Die Frage, ob solche Stellvertretungen möglich sind, muss in der Gemeindeordnung beantwortet werden. Im Reglement über Abstimmungen und Wahlen muss geregelt werden, wie die Stellvertretenden dann gewählt werden. Wie der Ratsbetrieb mit Stellvertretenden funktioniert, muss das Parlament in einem nächsten Schritt festlegen."
Heisst also: Jetzt geht es zunächst darum, Stellvertretungen grundsätzlich in der Gemeindeordnung möglich zu machen. Wie genau das umgesetzt wird, kann das Worber Parlament in einem zweiten Schritt nach der Volksabstimmung selbst entscheiden.
Als das auch dem Parlament klar war, wurde die Vorlage deutlich angenommen. Ob Worber Parlamentarierinnen und Parlamentarier künftig Stellvertretungen erhalten, entscheidet die Stimmbevölkerung am 14. Juni an der Urne.
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