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| Politik | Abstimmungen

Worb entscheidet über Stellvertretungen und Jugendvorstoss

In Worb kommen Mitte Juni zwei Gemeindeabstimmungen an die Urne. Die Stimmbevölkerung entscheidet über Stellvertretungen im Parlament und die Einführung des Jugendvorstosses.

Mitglieder des Parlaments sollen sich für eine begrenzte Zeit vertreten lassen können. Das Parlament will so die Vereinbarkeit von Lokalpolitik, Beruf und Familie verbessern, heisst es in der Abstimmungsbotschaft. Die Gründe für eine Stellvertretung können laut Botschaft beispielsweise Elternschaft, Krankheit, Unfall, Aus- und Weiterbildung, Pflege und Betreuung nahestehender Angehöriger in Notsituationen oder längere Militär-, Zivilschutzund Zivildienstleistungen sein.

Eine Stellvertretung muss mindestens drei Monate dauern. Während einer Legislatur soll sich ein Parlamentsmitglied höchstens zwölf Monate vertreten lassen können.

Einführung Jugendvorstoss

Ausserdem will das Parlament den Jugendvorstoss einführen. Jugendliche sollen neu die Möglichkeit haben, im Parlament Motionen oder Postulate einzureichen. Mindestens 40 Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren müssten die Motion oder das Postulat unterzeichnen.

Das Parlament stimmte mit 35 zu 0 Stimmen für die nötigen Anpassungen der Gemeindeordnung. Die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen, unterstützte das Parlament mit 26 Ja- zu 7 Nein-Stimmen. Das letzte Wort hat die Worber Stimmbevölkerung am 14. Juni.

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