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Ihr gehört nur mir! Wenn Eltern ihre Kinder entfremden

Martin ist fünffacher Familienvater. Seine Kinder hat er schon mehrere Monate nicht mehr gesehen. Trotz gerichtlich festgesetztem, geteiltem Sorgerecht. Andrea hat vier Kinder. Eigentlich. Kontakt hat sie seit der Trennung von ihrem Noch-Ehemann vor sechs Jahren kaum mehr. Das letzte Mal sass sie vor zweieinhalb Jahren mit ihnen gemeinsam an einem Tisch. Auch sie hat das Sorgerecht. Auch bei Stefan ist die Situation ähnlich. Seit Jahren kämpft er, um Zeit mit seiner Tochter zu verbringen. Auch er hätte eigentlich das Recht auf eine 50%-Betreuung dank der sogenannt alternierenden Obhut. Dies sind nur drei konkrete Beispiele, die zeigen, dass Eltern-Kind-Entfremdung täglich geschieht. Trotzdem ist das Thema in der Öffentlichkeit kaum sichtbar.

"Man schämt sich natürlich, öffentlich darüber zu sprechen. Es sieht ja danach aus, dass man als Vater versagt hat, wenn man nicht mehr zu seinen Kindern schauen kann", versucht Martin zu erklären, warum das Thema noch kaum Beachtung hat. "Ich erhielt aus meinem Umfeld auch verstörende Bemerkungen zu hören. Da müsse doch mit mir etwas nicht stimmen, wenn ich die Kinder nicht mehr betreue", sagt Andrea. Notabene, nachdem sie sich 16 Jahre lang als ihre Mutter um sie gekümmert habe. "Es tut weh, wenn mein Mutterinstinkt und mein Muttersein hinterfragt wird, ohne die Hintergründe zu kennen."

"Es war gut, habe ich mich schon vor der Trennung, als es zu kriseln begann, mit der Thematik auseinandergesetzt", sagt Stefan. "So konnte ich einiges in die Wege leiten, das mich nun schützt. Trotzdem muss ich immer noch kämpfen, damit mir meine Tochter nicht weggenommen wird."

Ohnmacht vor den Behörden
Alle drei betroffenen, entfremdeten Elternteile fühlen sich von den Behörden, insbesondere der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, alleine gelassen. "Ich habe das Recht zugesprochen erhalten, meine Kinder zu sehen. Dieses Recht wird mir nun verwehrt und ich erhalte in keiner Art und Weise Unterstützung, dass sich dies ändert." Die Antwort die er immer wieder erhalte sei, man könne nichts tun, sagt Martin. "Dabei erleben die Kinder mit der Entfremdung häusliche Gewalt. Nicht physische, sondern psychische", ergänzt Stefan im Interview mit neo1.

Kinder werden unfreiwillig zum Spielball
Bei einer Trennung oder Scheidung haben die Eltern eine anspruchsvolle Aufgabe zu bewältigen. Sie werden mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert, die sich mit den Bedürfnissen und Interessen des Kindes decken sollen. Dabei werden die Kinder unfreiwillig zum Spielball. Sie leben bei einem Elternteil und sehen den anderen kaum oder gar nicht. Oliver Hunziker vom Dachverband für gemeinsame Elternschaft GeCoBi sagt: "Sie sind total abhängig und kommen in eine unglaublich schwierige Situation. Sie müssen sich überlegen, wie sie mit dem Elternteil, bei dem sie leben, umgehen sollen." Sie geraten in einen Loyalitätskonflikt. "Ich mag dieses Wort überhaupt nicht", sagt Hunziker, "Es ist letztlich ein Überlebensentscheid des Kindes, dass es den noch verbleibenden Elternteil nicht auch noch verliert."

Hände gebunden
Mit den Vorwürfen der Eltern konfrontiert, erklärt sich die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde damit, dass ihr Handlungsspielraum begrenzt sei. Die Thematik sei sehr komplex und man könne nur innerhalb der ihr zugewiesenen Kompetenzen handeln. Zeit ist aber dabei ein entscheidender Faktor. "Je stärker der Konflikt ist zwischen den Eltern und je länger er dauert, desto grösser wird das Risiko für eine gesunde Entwicklung der betroffenen Kindern", erklärt der Berner KESB-Präsident Adrian Brand. Er mahnt deshalb die Eltern daran, trotz schwieriger Situation, die gemeinsame elterliche Verantwortung wahrzunehmen.

Wo dies nicht mehr möglich ist, wird die Situation schwierig. "Kinder unter Polizeigewalt aus einer Wohnung zu holen und sie dann dem anderen Elternteil zu bringen, ist für die psychische Entwicklung der Kinder garantiert nicht förderlich und deshalb auch keine Möglichkeit." Es gibt aber vorher schon noch Handlungsfelder. "Ein Beistand kann vermitteln helfen, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Nenner finden oder finden wollen. Schliesslich kann die KESB eine Weisung erlassen, die beide Elternteile verpflichtet, das von der KESB angeordnete Kontaktrecht wahrzunehmen oder zu gewähren."

Oliver Hunziker ergänzt: "Zeit ist tatsächlich ein entscheidender Faktor. Aber eben auch auf Seiten der Behörden. Sobald sich bei der Betreuungssituation Unstimmigkeiten einschleichen, wie unbegründete Absagen getroffener Abmachungen, müsse man als betroffener Elternteil sofort reagieren, den Behörden Meldung machen und diese haben aber dann auch einzuschreiten."

Informationen rund um die Entfremdung:
GeCoBi - Dachverband für gemeinsame Elternschaft
Aktion "Genug Tränen"
Verein für elterliche Verantwortung
Interessengemeinschaft geschiedener & getrennt lebender Männer IGM

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