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Herzogenbuchsee blitzt mit Feuerwehrmagazin vor Gericht ab

Das Berner Verwaltungsgericht hat die Einzonung des Areals Chappelifeld für ein neues Feuerwehrmagazin in Herzogenbuchsee abgelehnt. Damit erlitt die Gemeinde nach dem negativen Bescheid der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz eine weitere Niederlage.

Das Verwaltungsgericht kritisierte vor allem die Standortevaluation und gewichtete Eigentumsrechte höher als die Gemeindeautonomie, wie der Gemeinderat Herzogenbuchsee und der Verbandsrat der Feuerwehr Buchsi-Oenz am Freitag mitteilten.

Insbesondere sei nicht vorrangig geprüft worden, ob auf einer eigenen Parzelle in der Bauzone Platz für den Neubau vorhanden gewesen wäre. Zudem seien die Kriterien bei der Interessenabwägung im Vergleich zu anderen Umzonungen unsorgfältig angewendet worden.

Widerstand gegen drohende Enteignung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde hatten der Einzonung des Landwirtschaftsareals im Juni 2021 an der Urne zugestimmt. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigte die Zonenplanänderung im August 2022.

Eine der beiden Landeigentümerinnen, die Chappelihof GmbH, wehrte sich gegen die drohende Enteignung sowie den Abbruch des Bauernhauses mit zwei Wohnungen. Sie wandte sich an die kantonale Direktion für Inneres und Justiz, welche die Umzonung im September 2024 aufhob. Die Gemeinde reichte darauf Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.

Gang ans Bundesgericht?

Ob der Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen wird, ist unklar. Man müsse davon ausgehen, dass die Chancen vor dem höchsten Gericht noch geringer wären, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde. Livia Stauer, Gemeindepräsidentin von Herzogenbuchsee, sagt auf Anfrage von neo1, sie sei froh, dass es nun einen Entscheid gebe, auch wenn dieser aus Sicht der Gemeinde negativ ausgefallen sei. "Das ging ja jetzt mehrere Jahre lang. Nun wird der Feuerwehrverband als Erstes beurteilen, ob er den Entscheid weiterziehen will oder nicht. Wie dieser Entscheid ausfällt, kann ich nicht sagen. Ich denke aber, dass der Entscheid nicht ans Bundesgericht weitergezogen wird."

Ähnlich klingt es auch beim Feuerwehrverband Buchsi-Oenz selbst. Auf Anfrage von neo1 teilt der Verband mit, man werde der Gemeinde voraussichtlich empfehlen, den Fall nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Definitiv entschieden sei aber noch nichts.

Das würde bedeuten, dass die Gemeinde noch einmal von vorne beginnen müsste. "Aber ich denke, dieses Urteil gibt uns nun auch die Chance, einen Schlussstrich zu ziehen, nach vorne zu schauen und noch einmal anzufangen", so Gemeindepräsidentin Livia Stauer. Für einen Weiterzug ans Bundesgericht müsste die Gemeinde innert 30 Tagen Beschwerde einreichen. (sda/neo1)

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