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Gemeinde lehnt Petition gegen Windpark in Kirchlindach ab

Ein geplanter Windpark, neue Zuständigkeiten und viele offene Fragen: In Kirchlindach sorgt ein Wechsel auf Bundes- und Kantonsebene für Unsicherheit und Unmut – und bringt die Gemeinde dazu, trotz eingeschränkter Kompetenzen eine Volksabstimmung anzustreben.

Ein Wechsel auf Bundesebene betrifft auch die Gemeinde Kirchlindach. Konkret geht es um den geplanten Windpark. Mit der aktuellen Planung scheint kaum jemand wirklich zufrieden zu sein.

Neu ist nicht mehr die Gemeinde, sondern der Kanton Bern für die Planung des Windparks in Kirchlindach zuständig. Grund dafür ist ein neues Bundesgesetz, das vorsieht, dass Projekte für erneuerbare Energien schneller vorankommen sollen. Die Gemeinden können sich zwar weiterhin einbringen, unklar ist aber, welches Gremium oder welche Instanz am Ende tatsächlich entscheidet.

Die Gemeinde Kirchlindach will deshalb dennoch eine Volksabstimmung durchführen. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass eine so wichtige Frage nicht von nur fünf Personen entschieden werden soll, wie die Berner Zeitung berichtet.

Die Gegnerinnen und Gegner des Windparks sind enttäuscht über den Entscheid des Gemeinderates. Dieser hat eine Petition mit rund 1600 Unterschriften gegen den Windpark abgelehnt, mit der Begründung, dass die Gemeinde dafür nicht mehr zuständig sei. Die Gegnerschaft befürchtet Schäden für Landschaft, Natur und Lebensqualität. Zudem wird kritisiert, dass künftig allein der Kanton Bern entscheiden soll.

Auch der Kanton Bern sagt gegenüber der Zeitung, dass noch rechtliche Fragen offen seien. Die politische Diskussion stehe erst am Anfang. Grundsätzlich sei der Regierungsrat zuständig, wer das gesamte Verfahren konkret leitet, sei aber noch nicht geklärt.

Der Windpark in Kirchlindach gilt als Anlage von nationalem Interesse. Mit fünf Anlagen soll er über 20 Gigawattstunden Strom pro Jahr produzieren. Das entspricht – je nach Verbrauch – Strom für rund 5000 Haushalte.

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