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| Gesellschaft

Grill, Wunderkerze oder Knallteufel - Was darf man trotz Feuerverbot noch?

Viele Diskussionen zum 1. August drehen sich aktuell um die Frage: Ja, was darf man denn nun noch? Darf man im eigenen Garten grillieren? Dürfen die Kinder Knallteufel werfen? neo1 hat beim Regierungsstatthalteramt Emmental nachgefragt.

"Wir kennen die Fragen, auch hier erhalten wir Anfragen dazu, was denn aktuell noch erlaubt ist", sagt der stellvertretende Regierungsstatthalter Semir Hermidas auf Anfrage von neo1. Weil im Kanton die Trockenheit gross ist, ist auch die Waldbrand aktuell auf Stufe vier von fünf. Das heisst, grosse Waldbandgefahr. Die Behörden haben daher entschieden, für das ganze Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe zu erlassen. Das heisst, im Wald ist jegliches Feuer verboten, ebenso in einem Bereich von 50 Metern bis zum Waldrand. Ausserhalb dieser 50 Meter darf in befestigten Feuerstellen noch Feuer gemacht werden. "Aber nur unter grosser Vorsicht", sagt Hermidas. Und bei Wind soll das Grillieren oder Feuern ganz unterlassen werden. Es sei auch besser, einen Gas- oder Elektrogrill zu brauchen, als einen Holzkohlegrill.

Anders als beim Feuer gilt für Feuerwerke ein allgemeines Verbot auf dem ganzen Kantonsgebiet. Das heisst, das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper ist verboten. Auch solche der Kategorie 1, also Kleinstknallkörper, sind verboten. Das heisst, Kinder dürfen auch keine Knallteufel oder Frauenfürze abbrennen. "Diese springen und können funken, daher geht auch davon eine Gefahr aus", erklärt Semir Hermidas. 

Steht mein Haus in Waldnähe? Ob ein Haus innerhalb von 50 Meter eines Waldes steht, lasse sich am besten mit einem Blick auf eine Karte prüfen, sagt Hermidas. So lasse sich der Abstand zum Wald auf dieser Karte einfach überprüfen. Und als Wald gelte, was auf der Karte grün als Wald eingezeichnet sei.

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