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Zwei Aargauer Gemeinden dürfen bei Verteilzentrum Roggwil mitreden

Die Aargauer Gemeinden Murgenthal und Rothrist haben vor Bundesgericht einen Etappensieg errungen. Sie dürfen gegen das geplante Warenverteilzentrum von Lidl in der benachbarten Berner Gemeinde Roggwil Beschwerde führen.

Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses sprach den beiden Aargauer Gemeinden das Beschwerderecht ab. Die Sache geht nun zur materiellen Prüfung an die Vorinstanz zurück.

Zur Begründung hat das Bundesgericht ausgeführt, dass die Gemeinden durch den geplanten 24-Stunden-Betrieb des Verteilzentrums erheblich betroffen seien. Insbesondere der zunehmende Lastwagenverkehr in der Nacht führe zu deutlich wahrnehmbaren Lärmimmissionen.

Siedlungsentwicklung betroffen

Ein nicht unbeachtlicher Teil der Wohnbevölkerung sei davon betroffen. Zudem berühre der Mehrverkehr die Gemeinden auch in ihren hoheitlichen Aufgaben wie der Siedlungsentwicklung und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Lidl Schweiz plant im Gebiet "Brunnmatt" in Roggwil ein Warenverteilzentrum. Das Berner Verwaltungsgericht hatte im April 2024 entschieden, dass die Nachbargemeinden von den Auswirkungen nicht ausreichend betroffen seien, um eine Beschwerde einreichen zu dürfen.

Betroffene Gemeinden begrüssen Entscheid

Der Regionalverband Zofingenregio, dem die Gemeinden Murgenthal und Rothrist angeschlossen sind, begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts. "Er bestätigt, dass Gemeinden bei Vorhaben mit potenziell weitreichenden regionalen Auswirkungen ihre Anliegen auch gerichtlich überprüfen lassen können", wird André Kirchhofer, Präsident des Regionalverbands, in einer Mitteilung des Verbands zitiert.

Es sei dem Regionalverband Zofingenregio immer darum gegangen, dass die aufgeworfenen Fragen zu Verkehr, Raumplanung und regionaler Entwicklung inhaltlich geprüft werden. "Genau dies wird nun möglich", so Kirchhofer. (sda/neo1)

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