Thema an der Urne sind unter anderem die Kinderzulagen. (Bild: Pixabay/Pexels)
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Solothurner Stimmvolk entscheidet über drei Änderungen im Sozialgesetz
Die Stimmberechtigten des Kantons Solothurn stimmen am 8. März über drei Änderungen im Sozialgesetz ab.
Der Kanton Solothurn will sparen. Im Jahr 2024 hat der Kantonsrat einem entsprechenden Massnahmenplan zugestimmt. Teil dieses Plans sind auch Anpassungen im Sozialgesetz, die am 8. März an die Urne kommen.
Bei der ersten Änderung geht es um die Finanzierung der AHV-Mindestbeiträge von arbeitslosen Personen. Auch wer arbeitslos ist, muss AHV-Beiträge bezahlen, damit die Rente im Pensionsalter nicht tiefer ausfällt. Für Personen, die diese Beiträge nicht selbst bezahlen können, übernimmt heute der Kanton die Kosten. Da die Sozialhilfe jedoch Sache der Gemeinden ist, sollen diese Beiträge künftig von den Gemeinden übernommen werden. Diese Änderung würde die Gemeinden jährlich rund 1,9 Millionen Franken kosten.
Auch die zweite Änderung im Sozialgesetz steht im Zusammenhang mit Sparmassnahmen. Dabei geht es um die Alimentenhilfe. Die Verwaltungskosten für die Alimentenhilfe trägt heute der Kanton. Künftig sollen diese Kosten von den Gemeinden übernommen werden. Insgesamt geht es um rund eine Million Franken pro Jahr.
Die dritte Änderung im Sozialgesetz hat nichts mit dem Sparpaket zu tun. Es geht um die Familienzulagen. Diese entsprechen im Kanton Solothurn derzeit lediglich dem vom Bund vorgegebenen Minimum. Der Kanton will sie erhöhen und das Sozialgesetz entsprechend anpassen. Konkret sollen die Kinderzulagen von heute 215 Franken pro Monat auf 230 Franken steigen. Die Ausbildungszulagen sollen von 268 Franken pro Monat auf neu 280 Franken erhöht werden.
Über die drei Änderungen wird einzeln abgestimmt. Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen, alle drei Vorlagen anzunehmen.
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