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| Gesellschaft

Parkhaus Oberstadt in Burgdorf wurde umstrukturiert und moderner

Das Parkhaus Oberstadt in Burgdorf war über viele Jahre hinweg ein Sorgenkind, was die Auslastung betrifft. Aus diesem Grund hat die Stadt Burgdorf beschlossen, das Parkhaus von einer eigenständigen Aktiengesellschaft wieder in die Verantwortung der Stadtverwaltung zu überführen und es auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Diese Massnahme zielt darauf ab, das Parkhaus für die Besucherinnen und Besucher attraktiver zu gestalten und die Abläufe zu vereinfachen.

Das Parkhaus bietet seinen Besuchern nun eine moderne Schrankenanlage, die es ermöglicht, Tickets in Papierform zu ziehen und später am Kassenautomaten bequem zu bezahlen. Die meisten handelsüblichen Karten wie Kreditkarten oder Debitkarten werden akzeptiert. Dazu kann das Ticket auch mittels QR-Code im Smartphone registriert und bezahlt werden. Weiter gibt es die Möglichkeit der Auto-Kennzeichenerkennung. Hierbei müssen die Besucherinnen und Besucher lediglich die Ortung des Mobiltelefons freigeben und das Kennzeichen in der App eingeben. Nach dem einmaligen Einrichten der Funktion öffnet sich die Schranke bei der Ein- und Ausfahrt automatisch, und der Gang zur Kasse erübrigt sich.

Der Tagestarif über 24 Stunden beträgt 20 Franken. Die frühere Gratisparkstunde bei einem Aufenthalt von unter einer Stunde wurde mit der Neuorganisation ersatzlos aufgehoben. Für Besucherinnen und Besucher, die das Parkhaus regelmässig nutzen, stehen attraktive Angebote für Dauerparkkarten zur Verfügung. Diese ermöglichen eine automatische Schrankenöffnung bei der Ein- und Ausfahrt. Ergänzend dazu steht ein Badge zur manuellen Schrankenbedienung zur Verfügung.

Das Parkhaus Oberstadt verfügt zudem über vier Parkfelder mit gebührenpflichtigen Ladestationen für Elektroautos. Für die nahe Zukunft wird die Installation einer Schnellladeanlage geprüft.

"Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt im Parkhaus Oberstadt ausschliesslich für Parkhausnutzende erlaubt ist. Alle weiteren Aktivitäten, insbesondere der Aufenthalt zur Konsumation, sind gemäss Verordnung über die Benutzung von städtischen Anlagen verboten und können gebüsst werden", sagt Urs Lüthi, Leiter Einwohner- und Sicherheitsdirektion.

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