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| Politik

Neues Berner Polizeigesetz tritt 2020 mit Ausnahmen in Kraft

Am 1. Januar 2020 tritt im Kanton Bern das neue Polizeigesetz in Kraft, welches am 10. Februar 2019 mit 76,4 Prozent der Stimmen angenommen wurde. Allerdings gelten wegen einer hängigen Beschwerde vor Bundesgericht drei Bestimmungen des Polizeigesetzes vorerst nicht. 

Das neue Polizeigesetz bringt verschiedene Verbesserungen mit sich, wie der Kanton Bern schreibt: Mit zusätzlichen Möglichkeiten bei der polizeilichen Vorermittlung kann schwere Kriminalität wie Pädophilie im Internet stärker bekämpft werden. Das Polizeigesetz verbessert den Schutz von Opfern von Stalking und häuslicher Gewalt, meist Frauen und Kinder. Damit werden besonders verletzliche Personen zusätzlich geschützt. Gegen drei Bestimmungen des neuen Polizeigesetzes ist allerdings eine Beschwerde vor Bundesgericht hängig, weshalb sie noch nicht in Kraft gesetzt werden. Angefochten sind die Regelungen zur Kostenauflage bei Veranstaltungen mit Gewaltanwendung, zur Wegweisung von Campierenden bzw. Fahrenden und zur polizeilichen Observation. Die polizeiliche Observation als unverzichtbares Instrument der Verbrechensbekämpfung bleibt aber gestützt auf die bisherige Bestimmung des Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997 möglich, wie der Regierungsrat mitteilt. 

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