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| Politik | Verkehr

Neue Tempo-30-Regeln haben kaum Auswirkungen auf Strassenprojekte im Kanton Bern

Der Bundesrat verschärft die Regeln für Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen durch Städte und Dörfer. Das hat der Bundesrat vergangene Woche entschieden. Auf Strassenprojekte im Kanton Bern hat dieser Entscheid allerdings kaum Auswirkungen.

Städte und Gemeinden dürfen auch in Zukunft auf Hauptverkehrsachsen Tempo 30 einführen. Dies ist jedoch nur noch mit einem Gutachten möglich. Dieses muss zeigen, dass aufgrund der Temporeduktion kein Ausweichverkehr in die Quartiere entsteht. Auf Quartierstrassen bleibt Tempo 30 weiterhin ohne Gutachten möglich. Die entsprechende Änderung der eidgenössischen Signalisationsverordnung tritt im Oktober dieses Jahres in Kraft.

Der Entscheid des Bundesrats von vergangener Woche ist ein Kompromiss. Der Bundesrat reagiert damit auf einen politischen Vorstoss aus dem Nationalrat, der Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen generell verbieten wollte. Für Parteien aus dem links-grünen Lager ging dieser Vorschlag zu weit. Auch Städte und Gemeinden wehrten sich dagegen.

Auswirkungen auf Strassenprojekte im Kanton Bern

Der politische Prozess rund um Tempo 30 hatte auch Auswirkungen auf Strassenprojekte im Kanton Bern. Weil lange unklar war, wie der definitive Entscheid ausfallen würde, wurden verschiedene Projekte aufgeschoben. Darunter auch die Ortsdurchfahrt in Zollbrück.

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion schreibt auf Anfrage von neo1, die neue nationale Regelung habe keinen Einfluss auf den Kanton Bern. Im Kanton Bern sei ein Gutachten bereits bisher nötig gewesen, wenn eine Stadt oder Gemeinde auf einer Hauptverkehrsachse Tempo 30 einführen wollte. Die aufgeschobenen Projekte könnten deshalb weitergeführt werden.

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