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Maskentragpflicht für Unterschüler bis Mitte Februar verlängert

Der Kanton Bern hat am Mittwoch die Schutzmassnahmen gegen die Coronapandemie grundsätzlich bis Ende Februar verlängert. Abweichungen gibt es unter anderem im Schulbetrieb. So wird die Maskentragpflicht für Erst- bis Viertklässler vorerst bis am 14. Februar verlängert.

Ebenfalls bis dann gilt ein Ausgangs- und Urlaubsverbot im Justizvollzug, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte.

Bis zum 28. Februar 2022 verlängert werden die kantonalen Massnahmen zur Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher in Spitälern, Pflege-, Behinderten- sowie Kinder- und Jugendheimen. Auch die Zertifikats- beziehungsweise die Testpflicht für Angestellte solcher Einrichtungen und der Spitex wird bis Ende Februar beibehalten.

Die Zertifikatspflicht an Hochschulen und ähnlichen Institutionen wird in Anlehnung an die Bundesvorgaben, bis Ende März verlängert.

Der Regierungsrat hat sich für die Verlängerung der Massnahmen entschieden, weil die epidemiologische Lage weiterhin von Unsicherheiten geprägt ist , wie er in seiner Mitteilung weiter schreibt. Die Lage werde laufend beobachtet und die Massnahmen bei Bedarf angepasst. (sda)

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