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| Politik

Kanton nimmt Härtefallgesuche wieder entgegen

Stark durch die Coronapandemie beeinträchtigte Unternehmen können seit Freitag im Kanton Bern wieder Härtefallgesuche einreichen. Weil der Bund Mitte Januar die Vorgaben stark gelockert hatte, musste der Kanton den Vollzug seines Programms sistieren.

Nun steht das Berner Härtefallprogamm wieder am Start, mit mehr Kapazitäten und angepasster Software, wie die bernische Wirtschafts-, Energie und Umweltdirektion am Freitag mitteilte.

Neu gibt es drei Kategorien von Unternehmen, die ein Gesuch einreichen können. In die erste Kategorie fallen Unternehmen mit mehr als 40 Prozent Umsatzbussen in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten. In die zweite Kategorie fallen jene Betriebe, die seit Anfang November 2020 auf behördliche Anordnung mindestens 40 Tage geschlossen waren. Die dritte Kategorie umfasst Betriebe, auf die beides zutrifft.

Als Grundlage für die Berechnung der Unterstützung dienen in allen drei Fällen die Fixkosten eines Betriebes, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht.

Ausserdem wurde die Obergrenze für nicht rückzahlbare Beiträge erhöht. Sie liegt nun bei 20 Prozent des Jahresumsatzes oder maximal 750'000 Franken (statt 200'000 Franken). Die Sozialpartner zeigten sich mit der Neuausrichtung des Berner Härtefallprogramms zufrieden.

Der Kanton rechnet mit etwa 6000 Gesuchen.

Neu gibt es drei Fälle für Sofortunterstützung:

  • Härtefall 1: Umsatzeinbusse
    Für Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzeinbusse in 12 aufeinanderfolgenden Monaten verzeichneten (ab Januar 2020 bis zum Einreichen des Gesuchs oder spätestens bis Juni 2021).
  • Härtefall 2: Betriebsschliessung
    Der Betrieb musste ab dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich angeordnet schliessen.
  • Härtefall 3: Umsatzrückgang und Betriebsschliessung (kumulativ)
    Für Betriebe, deren Umsatz 2020 um mehr als 40 Prozent zurückging und die aufgrund einer behördliche Anordnung ab dem 1. November 2020 mind. 40 Tage schliessen müssen.

Grundlage für die Berechnung der Höhe der Unterstützung sind in allen drei Fällen die Fixkosten eines Betriebes.

Webseite Covid-Support und Hotline

Detaillierte Informationen zu den drei Härtefällen, Berechnungsbeispiele und die Gesuchunterlagen finden Unternehmen auf www.be.ch/covid-support.

Im Merkblatt Härtefallhilfe für Unternehmen. (sind die Vorgaben erläutert. Zudem finden die Unternehmen eine Liste mit den Unterlagen, die per E-Mail eingereicht werden müssen.

Die Mitarbeitenden der Hotline «Härtefallhilfe» beantworten Fragen und unterstützen die Betriebe beim Ausfüllen der Unterlagen (Tel. 031 636 96 00 oder E-Mail covid.support@be.ch) (pd / sda)

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