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| Politik

Kanton Bern: Anzeiger in Zukunft in elektronischer Form

Gemeinden im Kanton Bern sollen die Möglichkeit erhalten, ihre amtlichen Bekanntmachungen in elektronischer Form zu publizieren. Die entsprechende Änderung des kantonalen Gemeindegesetzes geht in die Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession 2021 beraten.

Mit der vorliegenden Änderung des Gemeindegesetzes soll für die Gemeinden die Wahlfreiheit geschaffen werden, ihre amtlichen Bekanntmachungen entweder weiterhin in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger oder neu in elektronischer Form zu veröffentlichen. Dazu sollen die Bestimmungen über die amtlichen Publikationsorgane der Gemeinden ergänzt werden. Elektronische Meldungen müssten auf einer gemeinsamen, vom Regierungsrat bestimmten und über das Internet zugänglichen Publikationsplattform veröffentlicht werden.

Für die elektronischen Bekanntmachungen der Gemeinden sollen die gleichen Voraussetzungen gelten wie für den Kanton. Das Amtsblatt des Kantons Bern wird seit dem 1. Januar 2020 ausschliesslich in elektronischer Form auf der Publikationsplattform für das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), dem sogenannten Amtsblattportal publiziert. Für eine rasche und kostengünstige Umsetzung beabsichtigt der Regierungsrat, dass die Gemeinden die gleiche Publikationsplattform nutzen wie der Kanton. Die Einzelheiten der elektronischen Bekanntgabe der Gemeinden sollen sich dementsprechend nach den Vorschriften der kantonalen Publikationsverordnung richten. Die entsprechende Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Der Regierungsrat hat die Direktion für Inneres und Justiz ermächtigt, zur Änderung des Gemeindegesetzes ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August 2020 (Medienmittielung).

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