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In Zollbrück werden Unterschriften für Hängebauchschweine gesammelt

Henry, Nelly und Fridolin haben ein Problem. Die drei Hängebauchschweine leben in Zollbrück an der Emme in einem Gehege. Dieses muss aber weg. Der Besitzer Michael Gfeller kämpft jetzt mit Unterschriften dagegen an.

Beim Kanton Bern ist anonym eine Beschwerde gegen das Gehege eingegangen. Das Problem: Das Gehege ist illegal. Der Besitzer der Hängebauchschweine Michael Gfeller erklärt: "Auch wenn es mein Grundstück ist. Ich darf den Wald nicht einzäunen." Der Wald müsse für alle immer zugänglich sein. So regelt es ein Paragraph im Waldgesetz.

Im Gespräch mit vielen Personen haben sie gemerkt, dass sich sonst eigentlich niemand am Zaun stört, sagt Michael Gfeller weiter. Deshalb sammelt er jetzt Unterschriften. Innert einer Woche haben schon über 200 Personen unterschrieben. Damit möchte Michael Gfeller dem Kanton zeigen, dass viele Leute an den Hängebauchschweinen Freude haben und sich nicht daran stören.

Jetzt gelte es, mit dem Kanton eine Lösung zu finden. "Wir hoffen, dass wir eine Ausnahmebewilligung erhalten. Oder dass wir das Gehege nur auf einem Teilstück einzäunen, da nicht das ganze Gehege in der Waldzone liegt", so Michael Gfeller. Wenn der Kanton nicht einlenkt, muss er einen neuen Ort für seine Schweine finden. Dies sei vielleicht auf der anderen Seite beim Wohnhaus oder beim Nachbarbauer auf dem Land.

Kanton nimmt schriftlich Stellung

Das Amt für Wald und Naturgefahren vom Kanton Bern gibt eine schriftliche Stellungnahme. Eine Schweinezucht im Wald ist kein Grund das Betretungsrecht zu beschrenken. Vermutlich ist es auch eine unzulässige Nutzung des Waldes, so das Fazit von Kanton. Dabei spiele es auch keine Rolle, wem der Wald gehört. Deshalb stehen die Chancen auf eine Ausnahmebewiligung schlecht, schreibt das Amt weiter.

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