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| Politik

Das Berner Polizeigesetz wird totalrevidiert

Rund 20 Jahre ist es alt, das Polizeigesetz des Kantons Bern. Nun wird es totalrevidiert. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Für die Gemeinden ändert sich im Grundsatz nicht viel: Sie soll einige Kompetenzen mehr erhalten, so zum Beispiel das Recht, Identitätsfeststellungen bei kleineren Vergehen selber handzuhaben. Ausserdem sollen Gemeinden nicht mehr nach Aufwand der Polizeidienstleistungen, welche sie bezogen hat, zur Kasse gebeten werden. Neu gibt es eine Pauschale, die jede Gemeinde entrichten muss. Diese bezieht sich auf die Einwohnerzahl der Gemeinde und ist damit je nach Gemeinde unterschiedlich hoch. Der Kanton erhofft sich so, den bürokratischen Aufwand zu verringern. 

Für private Sicherheitsdienste gibt es eine gewichtige Änderung: Sie sollen neu eine Bewilligung brauchen, wenn sie ihre Dienstleistungen erbringen. Beim Verband der Schweizerischen Sicherheits-Dienstleistungs-Unternehmen VSSU begrüsst man dies zwar, bedauert jedoch, dass der Kanton Bern eine eigenständige Lösung anstrebt, statt mit anderen Kantonen in einem Konkordat dies zu regulieren. Besonders für Sicherheitsdienste, die über die Kantonsgrenzen agieren, sei dies mühsam, so der VSSU. 

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