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| Wirtschaft

Bundesrat stellt eine Milliarde Franken für Härtefälle bereit

Besonders vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen sollen mit der Härtefall-Regelung unterstützt werden. Für diese Härtefälle sieht der Bundesrat statt wie ursprünglich vorgesehen 400 Millionen Franken neu eine Gesamtsumme von 1 Milliarde Franken vor.

An den ersten 400 Millionen Franken sollen sich Bund und Kantone je zur Hälfte beteiligen, sagte Finanzminister Ueli Maurer vor den Bundeshausmedien. Für die zweite Tranche des Härtefallfonds sollen der Bund 80 und die Kantone 20 Prozent übernehmen, wie Finanzminister Ueli Maurer am Mittwoch vor den Bundeshausmedien erklärte.

Damit übernimmt der Bund rund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der anfallenden Kosten.

Die Details werden in der Verordnung geregelt, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 1. Dezember in Kraft treten wird.

Die Kantone seien bei den Bedingungen für die Auszahlung und die Art und Weise, wie die Gelder gesprochen würden, frei, sagte Maurer weiter. Es werde auch "à-fonds-perdu-Beiträge" geben. Diese unterschiedliche Lösungen müssten in Kauf genommen werden, im Wissen, dass die Kantone auch die nächsten Jahren in der Verantwortung blieben.

Gesetz für Covid-Kredite

Neben der überarbeiteten Härtefall-Regelung legt der Bundesrat dem Parlament auch eine Gesetzesänderung zu den Bürgschaften (Covid-Krediten) vor. Dies stelle sicher, dass der Bundesrat in einer erneuten Notlage nicht wieder auf Notrecht zurückgreifen müsse, sagte Maurer. "Derzeit ist dies aber nicht notwendig."

Wieder aktiviert hat der Bundesrat auch die Ordnungsbussen bei Verstössen gegen die Maskenpflicht. Auf die Frage eines Journalisten nach den Gründen sagte Maurer: "Je besser wir uns verhalten, umso schneller können wir Massnahmen wieder abbauen. Vielleicht hilft manchmal eine Busse. Wir sorgen damit für Ordnung - das wollen wir zum Ausdruck bringen. Wenn wir die Zahlen nicht runterbringen, ist alles nichts."

A-fonds-perdu-Hilfe für Schweizer Profiklubs

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine finanzielle Hilfe für die Profi- und Halbprofiklubs des Schweizer Sports gesprochen. Mit einem A-fonds-perdu-Betrag von bis zu 115 Millionen Franken soll bis zu zwei Dritteln der finanzielle Schaden wettgemacht werden, der den Klubs in der Zeit der Coronavirus-Pandemie durch den Wegfall von Zuschauereinnahmen entsteht.

Die Subvention für den Schweizer Profisport wird anteilsmässig verteilt werden. Hierfür werden bei den betroffenen Klubs die durchschnittlichen Zuschauerzahlen und daraus resultierenden, zurzeit wegfallenden Einnahmen erhoben.

Die Auszahlung von Geldern ist an Bedingungen geknüpft: an die Kürzung von Spitzensalären, auf einen Verzicht auf Dividenden sowie an die Weiterführung der Förderungen von Spielerinnen und Nachwuchsabteilungen.

Die Subvention für den Schweizer Profisport wird anteilsmässig verteilt werden. Hierfür werden bei den betroffenen Klubs die durchschnittlichen Zuschauerzahlen und daraus resultierenden, zurzeit wegfallenden Einnahmen erhoben.

Dies bedeutet anhand eines Beispiels: In der Super League des Fussballs wird den Young Boys, deren Spiele von durchschnittlich über 25'000 Zuschauern besucht werden, ein höherer Anteil zugesprochen werden als etwa dem FC Lugano, der einen Zuschauer-Durchschnitt von nur rund 4000 vorweist.

Die bundesrätliche Hilfe wird den professionell geführten Klubs im Fussball und im Eishockey zuteil, aber auch den grundsätzlich halbprofessionell geführten Vereinen im Handball, im Volleyball, im Unihockey und im Basketball.

Die 115 Millionen Franken sind im Massnahmen-Paket von 175 Millionen Franken für den Schweizer Sport enthalten, das ursprünglich für zurückzuzahlende Darlehen gedacht werden. Solche Kredite können die Klubs weiterhin beziehen.

Bundesrat stellt den Kantonen erneut Zivilschützer zur Verfügung

Auch in der zweiten Coronavirus-Welle kommt der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, den Kantonen zur Bewältigung der Krise ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen zur Verfügung zu stellen.

Immer mehr Institutionen im Gesundheitswesen hätten in den letzten Wochen in ihren Kantonen den Zivilschutz um Unterstützung ersucht, teilte das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Mittwoch mit. Angesichts der Ausbreitung der Pandemie drohten viele Einrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen zu stossen.

Bitte um nationales Aufgebot

Bereits heute stehe der Zivilschutz wieder vermehrt im Einsatz, sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd vor den Medien. Dieser Bedarf werde über die nächsten Monate bestehen bleiben.

Die Kantone seien deshalb mit der Bitte um ein nationales Aufgebot des Zivilschutzes an den Bund gelangt. Denn der Bundesrat kann bei Katastrophen und Notlagen, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten.

Der Zivilschutz stelle in einer solchen Krise ein "entscheidendes und unverzichtbares Instrument" dar, hiess es in der Mitteilung weiter. Denn er könne das von Corona-Fällen betroffene Pflegepersonal entlasten und das Contact-Tracing und das Testen verstärken.

Aber auch bei Transporten, beim Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen in Spitälern, bei der Unterstützung der Krisenstäbe oder beim Betrieb von Hotlines könnten Zivilschützer wichtige Hilfe leisten. Durch das nationale Aufgebot könnten die schweizweit vorhandenen Ressourcen ausgeschöpft und unter den Kantonen verteilt werden.

Kantone entscheiden selber

Über ein Aufgebot und die Einsätze entscheiden die Kantone je nach Bedarf und Notwendigkeit selber. Die Zivilschützer dürften jedoch nur eingesetzt werden, wenn andere Mittel nicht ausreichten oder der Einsatz dringend sei.

Der Bund entschädigt die Kantone mit 27.50 Franken pro Diensttag. Damit schätzt der Bundesrat die Kosten auf maximal 13,75 Millionen Franken. Der Betrag dürfte mit dem verbleibenden Kredit aus dem ersten Aufgebot gedeckt werden können, sagte Amherd. Die Dauer des Einsatzes wurde ab Mittwoch (18. November) und bis zum 31. März festgelegt.

Bereits während der ersten Pandemie-Welle im Frühjahr hatte der Bundesrat den Kantonen ein Zivilschutz-Kontingent zur Verfügung gestellt. Dabei leisteten rund 24'000 Zivilschutzangehörige von Mitte Februar bis Ende Juni in allen 26 Kantonen gegen 300'000 Diensttage. Im April, auf dem Höhepunkt des Einsatzes, standen pro Woche rund 5000 Angehörige des Zivilschutzes im Einsatz.

Botschaft zum Armeeeinsatz verabschiedet

Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Assistenzdienst der Armee in der Corona-Krise, wie das VBS weiter mitteilte. Die Regierung hatte Anfang November beschlossen, das Gesundheitswesen mit bis zu 2500 Armeeangehörigen zu unterstützen.

Zur Zeit stünden rund 220 Angehörige der Armee im Einsatz, sagte Amherd. Für den Kanton Freiburg seien 70 Soldaten aufgeboten worden, für den Kanton Genf 60 und drei Sanitätsfahrzeuge, für den Kanton Wallis 40, für den Kanton Bern zehn und fünf Sanitätsfahrzeuge, für den Kanton Waadt 30 Soldaten und für das Tessin 10. Zudem sollen ab (dem heutigen) Mittwoch noch 35 Soldaten im Kanton Basel-Stadt zum Einsatz kommen.

Die Gesamtkosten sind noch nicht bekannt und hängen von der Länge und vom Umfang des Einsatzes ab. Die zusätzlichen Diensttage könnten voraussichtlich innerhalb des VBS-Budgets aufgefangen werden, hiess es. Ansonsten müsste das VBS einen Nachtragskredit beantragen.

Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Das Parlament werde in der Wintersession über den Assistenzdienst befinden, hiess es.

(sda)

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