Publizistische Richtlinien
1. Geltungsbereich
Diese publizistischen Richtlinien gelten für sämtliche redaktionellen Inhalte von Radio neo1, einschliesslich der Website, der mobilen Applikationen und weiterer digitaler Verbreitungskanäle.
2. Redaktionelle Verantwortung
Die Radio Emme AG ist als Herausgeberin von Radio neo1 für die redaktionellen Inhalte verantwortlich. Die Berichterstattung erfolgt nach journalistischen Grundsätzen und unter Beachtung der geltenden schweizerischen Gesetzgebung, insbesondere des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG, Art. 4 und 6), dem Journalistenkodex des Schweizer Presserats sowie die für neo1 geltenden Konzession.
3. Unabhängigkeit und Objektivität
Die Redaktion arbeitet unabhängig von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessengruppen. Redaktionelle Inhalte werden nach journalistischer Relevanz ausgewählt. Nachrichten und Meinungsäusserungen werden voneinander unterschieden. Werbung und gesponserte Inhalte werden als solche gekennzeichnet.
4. Sorgfalt und Quellenprüfung
Radio neo1 verpflichtet sich zu einer sachgerechten, sorgfältigen und wahrheitsgetreuen Berichterstattung. Informationen werden vor der Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit und Herkunft geprüft. Unterschiedliche Standpunkte werden angemessen berücksichtigt. Unbestätigte Informationen werden entsprechend gekennzeichnet.
5. Persönlichkeitsschutz
Radio neo1 respektiert die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre betroffener Personen. Bei der Veröffentlichung personenbezogener Informationen werden die gesetzlichen Bestimmungen sowie das öffentliche Informationsinteresse berücksichtigt.
6. Korrekturen und Beschwerden
Hinweise auf sachliche Fehler werden geprüft. Nachweislich falsche Informationen werden in angemessener Form berichtigt. Beschwerden und Anfragen zu redaktionellen Inhalten können an die Redaktion gerichtet werden.
7. Ombudsstelle
Beanstandungen zu ausgestrahlten redaktionellen Sendungen von Radio neo1 können gemäss Art. 91 ff. des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) bei der zuständigen unabhängigen Ombudsstelle eingereicht werden.
Ombudsstelle der privaten Radio- und Fernsehveranstalter der deutschen und rätoromanischen Schweiz
Website: https://www.ombudsman-rtv-priv.ch/deutsch
Beanstandungen sind grundsätzlich innerhalb von 20 Tagen nach der Ausstrahlung schriftlich einzureichen.
8. Kontakt und Herausgeberin
Radio Emme AG
Dorfstrasse 29
3550 Langnau im Emmental
Schweiz
E-Mail: info@neo1.ch
Website: www.neo1.ch
9. Änderungen
Die Radio Emme AG behält sich vor, diese Richtlinien bei Bedarf anzupassen. Es gilt die jeweils auf der Website veröffentlichte Fassung.
Langnau, 1. November 2026
Impressum
Herausgeber
neo1 - MEIN RADIO
Ein Angebot der Radio Emme AG
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CH-3550 Langnau i.E.
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