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Worb: In der Nacht tönen die Kirchenglocken weiterhin häufig
In der Gerichtssache zum Kirchengeläut gibt es einen Zwischenentscheid vom kantonalen Verwaltungsgericht, wie der Kirchgemeinderat der Kirchgemeindeversammlung erläuterte. Der Kirchgemeinderat hatte den Entscheid der Polizei- und Militärdirektion, der Viertelstundenschlag sei von 22 bis 06 Uhr auszusetzen, mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten und damit versucht, das Verfahren für Worb bis zum bundesgerichtlichen Entscheid eines ähnlichen Falls in Wädenswil zu sistieren. Das Verwaltungsgericht hat diesem Ersuchen stattgegeben. Die Anwohner, welche ursprünglich die Einstellung des nächtlichen Glockenschlags verlangt hatten, hatten gefordert, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen, der Entscheid der Polizei-und Militärdirektion sei sofort umzusetzen. Diesem Ersuchen wurde nicht stattgegeben.
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