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| Politik

Worb beschliesst Mehrwertabgabereglement bei Aufzonungen und neues Personalreglement

In Zukunft müssen Grundstückseigentümer der Gemeinde Worb eine Gebühr zahlen, wenn es Änderungen an ihrem Grundstück gibt. So hat das Worber Parlament am Montag entschieden. 

Wenn ein Grundstück beispielsweise durch eine Umzonung an Wert gewinnt, ohne dass der Eigentümer etwas dafür getan hat, muss er der Gemeinde einen Teil des Mehrwerts zahlen. So war es in Worb bisher schon. Allerdings nur bei Umzonungen und nicht bei Aufzonungen. Wenn das Grundstück in der gleichen Zone bleibt, sich die Vorschriften aber so ändern, dass auf dem Grundstück mehr gebaut werden darf, mussten die Eigentümer der Gemeinde bisher kein Geld abgeben. Der Worber Gemeindepräsident Niklaus Gfeller sagt dazu: "Aus unserer Sicht ist das ein Mangel. Wir müssen wie andere Gemeinden auch eine Abschöpfung vornehmen. Wir haben uns nun auf einen Satz von 45 Prozent bei Einzonungen und 30 Prozent bei Aufzonungen und Umzonungen geeinigt."

Das Parlament hat das Reglement angenommen. Allerdings fiel die Entscheidung nur knapp mit wenigen Stimmen Unterschied aus. Unter anderem hätten die Bürgerlichen einen niedrigeren Satz gewollt, sodass die Eigentümer weniger zahlen müssten. "Die Rede war von einem Satz von 20 Prozent für Um- und Aufzonungen. Was die Gründe dafür sind, kann ich mir nicht erklären. Worb ist eine Gemeinde, die eher mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat. Deshalb sollten wir nicht auf Einnahmen verzichten, die in anderen Gemeinden auch üblich sind", so Gfeller. 

Die Gemeinde Worb rechnet für das Jahr 2026 mit einem Minus von 1,8 Millionen Franken. Die Einnahmen aus dem neuen Mehrwertabgabereglement seien deshalb willkommen, ergänzt Gfeller.

Worb passt Personalreglement an

Das Gemeindeparlament sagte auch Ja zum neuen Personal- und Behördenreglement. Die Gmeinde möchte ihr Reglement dem entsprechenden Reglement des Kantons anpassen. Das wurde zum Anlass genommen, das Worber Reglement zu überarbeiten. Das heisst, die Gemeinde übernimmt vom Kanton die Gehaltsstufen und -klassen, zudem wird unter anderem die Kündigungsfrist für Gemeindemitarbeitende auf einheitlich drei Monate angepasst. Die Änderungen waren grundsätzlich unbestritten, nur die Kosten für die Übergangsphase gaben zu Reden, wie der Gemeindepräsident Niklaus Gfeller erklärt. Umstritten war hingegen ein Änderungsantrag von Seiten der SP. Sie verlangte, dass der Lohn des Gemeindepräsidenten von Lohnklasse 27 auf Lohnklasse 25 gesenkt wird und dafür die Gemeinderät:innen besser entlöhnt würden. Dieser Vorschlag wurde aber abgelehnt.

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