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Wirtepatent: Abschaffen oder nur anpassen?
Das Wirtepatent sei ein alter Zopf, finden mehrere Berner glp-Grossräte. Die Qualität eines Restaurants hänge nicht vom Wirtepatent ab und Kontrollen zu Hygiene und Jugendschutz fänden sowieso statt. Sie fordern deshalb in einem Vorstoss, dass der Regierungsrat die Gastgewerbeverordnung anpasst. Nun hat der Regierungsrat zum Vorstoss Stellung genommen. Er stimmt dem Anliegen grundsätzlich zu, will den staatlich anerkannten Fähigkeitsausweis, eben das Wirtepatent, aber nicht ganz streichen. Gewisse Anforderungen in Bereichen Hygiene und Arbeitsrecht sollen weiterhin obligatorisch bleiben.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Sommersession über den Vorstoss beraten.
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