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Wasserbezüge ab Hydranten in der Gemeinde Hasle b.B. zukünftig verboten
An seiner Juli-Sitzung sprach der Gemeinderat von Hasle b. B. ein Verbot aus für das Füllen von Swimmingpools ab Hydranten. Dieses gilt ab sofort. Auch im Übrigen ist der Wasserbezug ab Hydranten strengstens verboten. Hydranten haben den Zweck, jederzeit den Löschschutz sicherzustellen.
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