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Waffengegner reden von verpasster Chance
Die EU-Staaten haben sich grundsätzlich auf eine Verschärfung des EU-Waffenrechts geeinigt. Als Schengen-Mitglied muss die Schweiz dieses übernehmen. Trotz der Verschärfungen dürfen die Schweizer aber ihre Ordonnanzwaffe nach der Dienstzeit weiterhin behalten.
Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hatte in der Schweiz hohe Wellen geworfen.
Für grosse Verärgerung hatte der Vorschlag aus Brüssel geführt, auch halbautomatische Waffen für den Privatgebrauch völlig zu verbieten. Davon betroffen gewesen wären all jene, die nach dem obligatorischen Militärdienst ihre Ordonnanzwaffe - meistens Sturmgewehre, die von vollautomatischen zu halbautomatischen Waffen umgebaut wurden - behalten wollen. Das sind immerhin rund 10 Prozent.
Als Folge dieser diplomatischen Intervention seitens der Schweiz hat es nun einen auf die Schweiz massgeschneiderten Passus im neuen EU-Gesetz. Mit diesem wird garantiert, dass Schweizer weiterhin ihre Waffe auch nach der obligatorischen Dienstzeit behalten können. Gemäss Gesetz bleibt dies nun in Ländern erlaubt, wo es diese Tradition seit mehr als 50 Jahren gibt. Den Waffengegnern geht diese zu wenig weit. Regual Rytz spricht von einer verpassten Chance.
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