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| Gesellschaft

Verselbständigung Psychiatrischer Kliniken geht in zweite Runde

Weiterer Schritt im Hinblick auf die Verselbstständigung der kantonalen psychiatrischen Betriebe per 1. Januar 2017: Der Regierungsrat hat die finanziellen Businesspläne genehmigt. Diese entscheiden über die für einen nachhaltig erfolgreichen Betrieb erforderliche Kapitalausstattung der künftigen Aktiengesellschaften. Für das Personal konnte gemeinsam mit den Personalverbänden der Übergang für den Beitritt zum Gesamtarbeitsvertrag "GAV für das Personal bernischer Spitäler" geregelt werden. Ab Anfang 2016 beginnen die Umsetzungsarbeiten.

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