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Vechigen kann Nutzungszone für Windenergie ausscheiden
Der Kanton Bern hat den Richtplan Windenergie der Regionalkonferenz Bern-Mittelland genehmigt. Im Richtplan wurde Vechigen zusammen mit anderen Gemeinden festgesetzt. Das heisst, die Gemeinde kann eine Nutzungszone für Windenergie ausscheiden. Gegen den Genehmigungsbeschluss können die Gemeinde innerhalb 30 Tagen Beschwerde einlegen.
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