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Überbauung Kirchbühl Oberdiessbach wieder vor Bundesgericht
Die Beschwerdeführer ziehen das Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts vom 24. September 2018 vor Bundesgericht. Die Vorinstanz hatte die Beschwerde zuvor als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer machen geltend, die Bauunternehmung und die Gemeinde Oberdiessbach (Beschwerdegegnerinnen) würden mit der gewählten Erschliessungsvariante das Grundeigentum der Beschwerdeführer zu Unrecht in Anspruch nehmen. Das Grundeigentum der Beschwerdeführer dürfe nur über ein rechtmässig durchgeführtes Enteignungsverfahren beansprucht werden. Ein solches Verfahren wurde zwar durchgeführt, werde aber nicht gemäss dem früheren Entscheid des Bundesgerichts beachtet, resp. rechtswidrig umgesetzt.
Damit befasst sich das Bundesgericht zum dritten Mal mit der Überbauung Kirchbühl. Bereits am 6. Oktober 2011 hatte das Bundesgericht die Überbauungsordnung für die Detailerschliessung in letzter Instanz genehmigt und am 5. Januar 2015 die Beschwerde über die Enteignung ebenfalls letztinstanzlich abgewiesen. (pd)
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