(Bild: Google-StreetView)
Werbung
Trub: Ein Bach sorgt für Diskussionen
In Trub im Gebiet Kröschenbrunnen wollte ein Architekt schon länger eine neue Fischzucht bauen. Doch der Besitzer der alten Mühle in der Nähe hat sich dagegen gewehrt. Mit Erfolg. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgericht des Kantons Bern, wie die Berner Zeitung berichtet.
Die Vorgeschichte: Vor zwei Jahren hatte das kantonale Amt für Wasser und Abfall AWA die Bewilligung für die geplante Fischzucht erteilt. Kurz darauf genehmigte auch das Regierungsstatthalteramt Emmental den Bau. Dagegen legte der Mühlenbesitzer Beschwerde bei der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion ein, mit Erfolg. Diese hob den Entscheid auf und verweigerte die Baubewilligung. Begründung: Das Projekt verstosse gegen Vorschriften zum Gewässerraum. Der Architekt zog den Fall daraufhin vor das Verwaltungsgericht. Sein Argument: Der Mühlenbach sei künstlich angelegt und verlaufe grösstenteils unterirdisch. Deshalb gelte er nicht als Gewässer im Sinne des Gewässerschutzgesetzes. Das Gericht sah das anders. Laut Urteil spielt es keine Rolle, ob ein Gewässer ober- oder unterirdisch verläuft oder ob es natürlich oder künstlich ist. Entscheidend sei, ob es Teil eines Wasserkreislaufs ist. Dies ist beim Mühlebach in Kröschenbrunnen der Fall. Auch weitere Argumente des Architekten wurden verworfen. Die Beschwerde wurde abgewiesen, unter anderem auch, weil die Fischzucht nicht als Projekt von öffentlichem Interesse eingestuft wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.
Werbung
