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Thun: Kampagne soll Velofahrende sensibilisieren
Die Stadt Thun lanciert zusammen mit der Gemeinde Hilterfingen, der Kantonspolizei und den regionalen Verkehrsorganisationen die Kampagne «Bike & Walk, Let It Slow». Diese soll in der Fussgängerzone in der Thuner Innenstadt sowie auf dem Aarequai und der Schwäbispromenade ein rücksichtsvolles und sicheres Miteinander von Fuss- und Veloverkehr fördern.
Ende 2018 führte die Stadt Thun im Zuge der Eröffnung des Schlossberg-Parkings in der Innenstadt die Fussgängerzone ein. Seither gilt im Bälliz sowie in der Oberen und Unteren Hauptgasse ein weitreichendes Fahrverbot für den motorisierten Verkehr, Velos sind hingegen erlaubt. Auch die Fusswege am Aarequai und auf der Schwäbispromenade können von Velos genutzt werden. Fussgängerinnen und Fussgänger haben in beiden Bereichen grundsätzlich Vortritt. Die Erfahrung zeigt, dass das Miteinander nicht immer reibungslos funktioniert. Velos sind teilweise zu schnell unterwegs oder überholen mit zu wenig Abstand. «Ein Grund dafür ist, dass die geltenden Regeln vermutlich noch nicht allen bekannt sind», so Gemeinderat Konrad Hädener. Zur Sensibilisierung lanciert die Stadt Thun gemeinsam mit Pro Velo Thun, der VCS Regionalgruppe Thun Oberland, der Gemeinde Hilterfingen, der Kantonspolizei und den Verkehrsorganisationen TCS und Fussverkehr Schweiz die Kampagne «Bike & Walk, Let It Slow».
Informieren, Sicherheit erhöhen, Qualität steigern
Ziel ist es, die Verkehrsteilnehmenden auf sympathische Art auf die geltenden Regeln aufmerksam zu machen und die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern. «Mit der Informationsund Sensibilisierungskampagne wollen wir die Sicherheit erhöhen und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt für alle weiter steigern, was auch einem der aktuellen Legislaturziele entspricht», sagt Stadtpräsident Raphael Lanz. Die Kampagne startet am 20. März und läuft vorerst bis zu den Herbstferien. Bei Bedarf wird sie im nächsten Jahr weitergeführt.
Plakate, Flyer, Bodenmarkierungen und Aktionstage
An mehreren Aktionstagen im März, Mai, August und September 2021 werden Velofahrende und Passantinnen und Passanten direkt angesprochen und mit Flyern und Plakaten auf die geltenden Regeln aufmerksam gemacht. Ergänzend dazu wird die Kantonspolizei verstärkt präsent sein und aktiv auf die Verkehrsteilnehmenden zugehen. Auf Tempoanzeigen sehen Velofahrende, wie schnell sie unterwegs sind. Orange und rote Smileys zeigen ein überhöhtes Tempo an, bei grünem Smiley ist die Geschwindigkeit angemessen. Sobald es die Witterung zulässt, voraussichtlich ab Mai, bringt das Tiefbauamt zudem an neuralgischen Stellen Bodenmarkierungen an mit dem Kampagnenlogo und Slogans zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden.
Diese Regeln gelten
Sowohl in der Fussgängerzone in der Innenstadt wie auch auf den Fusswegen am Aarequai und auf der Schwäbispromenade haben Fussgängerinnen und Fussgänger immer Vortritt. Velo -und E-Bike-Fahrende dürfen fahren, jedoch mit langsamer Geschwindigkeit resp. in der Fussgängerzone lediglich im Schritttempo. Bei dichtem Verkehr gilt es, das Velo zu schieben. Schnelle E-Bikes mit gelbem Nummernschild sind in beiden Gebieten von Gesetzes wegen nur mit ausgeschaltetem Motor zulässig. Eilige Velo- und E-Bike-Fahrende sind angehalten, alternative Routen zu benutzen. (pd)
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