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Thun hat eine neue Verordnung zur Seeufer-Nutzung

In Thun gilt ab Mittwoch eine neue Verordnung zur Nutzung des Seeufers. Dazu gehören unter anderem der Uferweg, der Schadaupark, der Bonstettenpark oder das Grunderinseli.

Ziel dieser neuen Verordnung ist unter anderem, den Natur- und Vogelschutz zu verstärken. Hauptsächlich geht es aber darum, Konflikte zu verhindern, erklärt der zuständige Thuner Gemeinderat, Reto Schertenleib. "Das Seeufer ist ein Naherholungsgebiet für ganz viele Leute mit den verschiedensten Interessen. Das sind Spaziergänger, Joggerinnen oder Leute, die mit dem Hund unterwegs sind. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder Nutzungskonflikte festgestellt." Mit der neuen Verordnung soll es besser gelingen, dass alle Menschen am Thuner Seeufer aneinander vorbeikommen. Es habe zwar schon Regeln gegeben, viele Leute kannten diese aber nicht. Das soll sich jetzt ändern.

Viele Regeln sind grundsätzlich nicht neu, sagt Reto Schertenleib. Diese waren bereits in anderen Gesetzen enthalten. Neu ist unter anderem, dass auf dem gesamten Uferweg eine Leinenpflicht gilt. "Es ist auch klar definiert, wo grilliert werden darf, oder wo man mit dem Velo fahren darf und wo nicht."

Ursprünglich hätte die neue Verordnung zur Nutzung des Thuner Seeufers bereits ab August 2023 gelten sollen, heisst es von der Stadt Thun. Einsprachen und Beschwerden haben die Verordnung verzögert. Diese sind nun alle abgewiesen, so dass die neuen Regeln ab Mittwoch gelten.

Die Stadt informiert interessierte Personen im April an Informationsanlässen vor Ort am Seeufer über die neue Verordnung und beantwortet Fragen.

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