Werbung
Teilrevision des kantonalen Richtplans
Der Regierungsrat Kanton Luzern legt dem Kantonsrat den teilrevidierten kantonalen Richtplan zur Genehmigung vor. Dieser wurde den neuen bundesrechtlichen Vorgaben angepasst. In die Teilrevision eingeflossen sind auch zahlreiche Stellungnahmen aus der Vernehmlassung: Gegenüber der aufgelegten Fassung wird unter anderem von einem leicht höheren Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum ausgegangen und das Lenkungssystem für Neueinzonungen deutlich vereinfacht.
Werbung
