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Teilerfolg für Fluglärmgegner

Das Bundesverwaltungsgericht gibt den Fluglärmgegnern, darunter die Vereinigung gegen Fluglärm, VCS und WWF, zumindest teilweise Recht. Der Flughafen Bern-Belp wird verpflichtet, sein Betriebsreglement anzupassen. Das heisst, die Schubumkehr bei der Landung darf nur noch aus Sicherheitsgründen eingesetzt werden und Starts sollen rollend erfolgen. Trotz Teilerfolg sind die Fluglärmgegner nicht ganz zufrieden.

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