Bild: zVg
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Teilabriss des Chrämerhus Ruswil ist nicht möglich
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat der Gemeinde Ruswil bestätigt, was der Gemeindrat schon wusst: Ein Teilabriss des denkmalgeschützten Chrämerhus ist nicht möglich. Damit gibt sich der Rat aber nicht zufrieden. Er will das Problem in einem nächsten Schritt der Eidgenössischen Denkmalpflege unterbreiten. Aber auch ohne Teilabriss könnte die Gemeinde das Gebäude als Gemeindehaus nutzen - allerdings mit deutlich höheren Kosten.
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