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Täteransprachen bekommen gesetzliche Grundlage
Die Justizkommission des Grossen Rates befürwortet einstimmig eine Änderung des Gesetzes über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter. Mit dieser Revision soll insbesondere die so genannte Täteransprache bei häuslicher Gewalt gesetzlich verankert werden.
Im Rahmen dieser Revision soll insbesondere die gesetzliche Grundlage für die so genannte Täteransprache bei häuslicher Gewalt geschaffen werden, wie sie heute schon praktiziert wird. Die gewaltausübende Person wird kurz nach der Polizeiintervention zu einem Gespräch bei der zuständigen Regierungsstatthalterin oder dem Regierungsstatthalter eingeladen.
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