Nach dem Regionalgericht hat nun auch das Obergericht den Fall beurteilt
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Strengere Strafe für den Mörder von Hasle b.B.
Das bernische Obergericht hat die Strafe für einen 36-jährigen Tunesier verschärft, der im Februar 2016 seine Frau umbrachte. Der Mann wurde am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt.
In erster Instanz hatte ihn das Regionalgericht Emmental-Oberaargau noch zu 15 Jahren verurteilt. Der Angeklagte ist geständig, seine Ehefrau 2016 in Hasle bei Burgdorf mit einem Messer umgebracht zu haben, weil er ihre Untreue vermutete.
Die Staatsanwältin zeichnete in ihrem Plädoyer das Bild eines egoistischen, skrupellosen Täters, der seine eigene Frau beinahe enthauptet und dann zugesehen habe, wie sie qualvoll am eigenen Blut erstickt sei.
Der Tunesier habe die Frau aus nichtigen Gründen ermordet, weil sie ihm durch ihre angebliche Untreue nicht den von ihm eingeforderten Respekt entgegengebracht habe. Die Staatsanwältin forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes.
Der Verteidiger hingegen beschrieb seinen Mandanten als psychisch kranken Mann, der an einer Borderline-Störung leide. Ein Gutachten, das dem Mann eine solche Störung absprach, zerzauste der Verteidiger. Sein Mandant sei kein kaltblütiger Mörder. Vielmehr sei er – belastet durch seine psychischen Störungen und eine problembehaftete Ehe – nach einem Streit ausgerastet.
Der Verteidiger forderte lediglich eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen vorsätzlicher Tötung. (sda)
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Mordfall von Hasle beschäftigt Regionalgericht Burgdorf (14.05.2019)
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