Bild: Philippe Perrenoud (mitte) erklärt die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes
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Sozialhilfegesetz wird teilrevidiert
2013 hat der Grosse Rat gefordert, dass in der individuellen Sozialhilfe jährlich 22 Millionen einzusparen sind. Der Regierungsrat legt nun vor, wie er den Sparauftrag ausführen will, ohne das Leistungsziel eines sozialen Existenzminimums aufzugeben. Er schlägt unter anderem die Senkung des Grundbedarfs für junge Erwachsene, den Verzicht auf eine automatische Teuerungsanpassung oder eine minimale Ausrichtung von Zulagen vor. Diese Teilrevision ist nun in der Vernehmlassung und soll 2017 in Kraft treten.
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