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| Gesellschaft

Sozialhilfe für 900 Kriegsflüchtlinge in der Stadt Bern

In der Stadt Bern und den umliegenden Gemeinden erhalten zurzeit rund 900 ukrainische Kriegsflüchtlinge Sozialhilfe. Täglich kommen neue Dossiers hinzu, wie die Stadtberner Direktion für Bildung, Soziales und Sport am Donnerstag mitteilte.

"Niemand ist freiwillig auf der Flucht", erklärte Gemeinderätin Franziska Teuscher (Grünes Bündnis) vor den Medien. Deshalb sei es wichtig, die Menschen so gut wie möglich zu unterstützen.

Erste Anlaufstelle in Bern für die Geflüchteten aus der Ukraine ist das Bundesasylzentrum an der Morillonstrasse. Sobald ihnen der Schutzstatus S ausgestellt ist, sie in der Stadt Bern wohnhaft und angemeldet sind, können sie Leistungen der Stadt erhalten.

Sind Schutzsuchende, die in Bern in einer Wohnung oder bei einer Gastfamilie leben, in einer Notlage, haben sie Anspruch auf Asylsozialhilfe. Sie erhalten bei Bedarf Geld für den allgemeinen Lebensunterhalt und für ihre Unterkunft. Auch wird Soforthilfe in Form von Barzahlungen geleistet.

Die medizinische Versorgung ist über die Krankenversicherung gedeckt. im Einzelfall werden auch Beiträge für die Kinderbetreuung und für die wichtigsten Einrichtungsgegenstände gewährt. Die Leistungen liegen rund 30 Prozent unter denjenigen, die Schweizerinnen und Schweizer in einer Notlage erhalten.

Bereits gegen 500 Dossiers

"Stand Mittwoch wurden beim Asylsozialdienst der Stadt Bern 488 Dossiers von Schutzsuchenden geführt", erklärte Sozialamt-Leiterin Claudia Hänzi. Das entspreche rund 900 Personen. "Täglich kommen neue Dossiers hinzu."

Die Stadtberner Asylsozialdienst ist auch für die umliegenden Gemeinden zuständig. Doch mit Abstand am meisten Ukraine-Flüchtlinge, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, leben in der Stadt Bern (340 Dossiers), gefolgt von Köniz (88), Ostermundigen (26), Zollikofen (16), Muri (14) und Bremgarten (4).

Zwischen dem 23. März und dem 20. April wurden 237'200 Franken in bar an selbstständig oder bei Gastfamilien lebende Personen ausgezahlt. Die meisten der Geflüchteten verfügten über kein Bankkonto, weshalb Bargeld als Soforthilfe dringend nötig sei, hiess es.

Sozialhilfe erhält nur, wer ganz oder teilweise mittellos ist. Ein allfälliges Einkommen wird vom Budget in Abzug gebracht. Nebst dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt werden auch die Wohnkosten übernommen, sofern die Flüchtlinge einen Mietvertrag vorweisen können.

Gastfamilien erhalten lediglich eine Mietkostenentschädigung von 195 Franken pro Person - dies aber erst nach einer Unterbringungsdauer von mindestens drei Monaten.

Intensivkurse für Kinder

Kinder von Schutzsuchenden haben Anspruch auf Schulbildung. Kinder, die bereits deutsch sprechen oder im Kindergartenalter sind, werden direkt in die Regelklassen integriert. Die weiteren Kinder besuchen meist einen Intensivkurs während 10 bis 20 Wochen, ehe sie in die Regelklasse wechseln.

Intensivkurse gibt es zurzeit an sechs Standorten in der Stadt Bern. Weitere Standorte sind in Planung. Bis zu den Frühlingsferien wurden 17 Kinder direkt eingeschult. Weitere 62 Schülerinnen und Schüler besuchen bereits einen Intensivkurs oder beginnen damit nach den Frühlingsferien.

Gerade für die Kinder sei es besonders wichtig, dass ihre Schulzeit in Bern inmitten der dramatischen Situation ein "kleiner Trost und Lichtblick" sei, betonte Gemeinderätin Teuscher.

(sda)

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