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Sonderlösung zu EU-Waffenrecht stellt Schützen nicht zufrieden
Die EU strebt ein verschärftes Waffenrecht an, um dem Terror zu begegnen. Vorgesehen ist, dass Privatpersonen keine halbautomatischen Waffen mehr besitzen dürfen. Für die Schweiz, welche das EU-Recht übernehmen muss, ist ein Sonderpassus vorgesehen. Damit sind die Schützen im Land allerdings nicht zufrieden. Die Ausnahmeregelung ist an Bedingungen geknüpft, welche die Schützen als übertrieben ansehen.
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