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| Politik | Vermischtes

Sollen Schulklassen fürs Abfallsammeln bezahlt werden?

Vier Grossräte aus dem Kanton Bern haben beim Regierungsrat eine Motion eingereicht. In der Motion geht es darum, dass Schulklassen vom Kanton Bern eine Entschädigung fürs Abfall und Neophyten sammeln und entsorgen bekommen sollen. 

Die Grossräte Michel Seiler aus Trubschachen, Walter Sutter aus Langnau, Hans Kipfer aus Münsingen und Ernst Tanner aus Ranflüh haben beim Regierungsrat folgende Motion eingereicht:

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Finanzierung durch den Kanton angemessen zu regeln, wenn Schulklassen
1. Abfall, der unrechtmässig entsorgt wurde, einsammeln und entsorgen
2. Altstoffsammlungen durchführen
3. Neophyten sachgemäss entfernen und entsorgen

Die Schulen können diese Tätigkeiten bei Bedarf freiwillig in das Schulprogramm aufnehmen.

Begründung:
Es liegt immer wieder Abfall entlang von Gewässern, auf Feldern, Weiden, Äckern, Gärten und Plätzen, der entsorgt werden sollte. Das Einsammeln dieses Abfalls hätte gute präventive Wirkung bis ins Erwachsenenalter. Auch ist das Organisieren und Realisieren von Altstoffsammlungen ein Bewusstmachen für den Wert des Altstoffs für das ganze Leben. Die Neophytenverbreitung ist vielerorts ein grosses Problem und kann durch Bewusstmachung schon im Schulalter gute Wirkung haben. Für alle diese Tätigkeiten gibt es genügend und interessanten Schulstoff, der erkundet und erlernt werden kann, denn das Lernen durch Tun und Handeln ist in mehreren Bildungszielen des Lehrplans 21 enthalten. Dazu käme noch der erfreuliche Zustupf für die Klassenkasse.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat auf die Motion von den Grossratsmitgliedern geantwortet:

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat begrüsst die Absicht der Motionäre, bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein für die Umweltproblematik zu schärfen. Selbstverständlich steht es den Schulen frei, diesbezüglich spezifische Anliegen oder Tätigkeiten in ihr Schulprogramm zu integrieren. Wie von den Motionären erwähnt, ist das fächerübergreifende Thema «natürliche Umwelt und Ressourcen» unter der Leitidee Nachhaltige Entwicklung in den Grundlagen des Lehrplans 21 enthalten. Im Zentrum dieses Themas stehen die natürliche Umwelt in ihrer Komplexität und Vielfalt sowie die Auseinandersetzung mit ihrer Bedeutung als Lebensgrundlage für den Menschen.

Zudem ist im Fachbereichslehrplan NMG unter der Perspektive Natur und Technik (NT 3.3 d) folgende Kompetenz aufgeführt: «Die Schülerinnen und Schüler können Stoffe im Alltag und in natürlicher Umgebung wahrnehmen, untersuchen und ordnen. Sie können selbstständig in Medien nach Informationen zum Recycling von Stoffen suchen und das eigene Recyclingverhalten reflektieren, sowie Ideen zur Abfallverminderung, zur Verbesserung des Recyclingverhaltens und Visionen für weitere Recyclingkreisläufe entwickeln und deren Realisierungsmöglichkeiten einschätzen.» In der Perspektive Wirtschaft, Arbeit, Haushalt ist weiter festgehalten, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit der Wirkung des alltäglichen Konsums auf die Umwelt auseinandersetzen. Im Plan d’études romand (PER) werden die Themen Umwelt und nachhaltige Entwicklung in den Bereichen «Sciences humaines et sociales (SHS)» und «Mathématiques et Sciences de la nature (MSN)» berücksichtigt.

Konkrete Aktionen, wie beispielsweise die Sammlung und Entsorgung von Abfall und Neophyten, werden vom Regierungsrat grundsätzlich befürwortet, es besteht jedoch keine rechtliche Grundlage, um solche Tätigkeiten finanziell zu unterstützen. Gemeinden oder private Institutionen (z.B. Burgergemeinden oder Waldbesitzervereine) sind hingegen frei, einen Zustupf in die Klassenkasse oder eine Bezahlung in «Naturalien» zu leisten.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt der Regierungsrat die Annahme mit gleichzeitiger Abschreibung der Motion. Er ist zudem bereit, die Schulen mit guten Beispielen im Rahmen des Pädagogischen Dialogs zu sensibilisieren. (pd/neo1)

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