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So kontrollieren Polizei und Kanton die Corona-Massnahmen

Wer keine Maske trägt und sich nicht an die Quarantäne oder sogar an die Isolation hält, wird bestraft. Ab wann welche Bestrafung gilt, ist in der Coronaverordnung vom Kanton Bern und vom Bundesamt für Gesundheit BAG geregelt. Kontrolliert wird die Einhaltung der Corona-Massnahmen durch die Kapo Bern und die Gesundheitsdirektion des Kantons Bern.

Coronapositive Personen sind ständig in Kontakt mit dem Contact-Tracing. So wird kontrolliert, ob man sich an die Isolation hält. Erhält der Kanton eine Meldung, dass sich jemand nicht daran hält, kommt die Kantonspolizei zum Einsatz. "Wir gehen hin, suchen das Gespräch und besprechen die Situation, die vor Ort herrscht. Falls die Massnahmen nicht eingehalten wurden, weisen wir sie darauf hin", erzählt Patrick Jean, Mediensprecher der Kapo Bern. "In aller Regel zeigen sich die Menschen dort sehr kooperativ und es gelingt uns, auf diesem Weg den Regeln Geltung zu verschaffen." Kontrollieren können sie aber längst nicht alle, erklärt Gundekar Giebel, Medienverantwortlicher der Gesundheitsdirektion Bern. "Personen die in Quarantäne müssen werden entweder telefonisch kontaktiert oder per E-Mail. Das heisst, diese Personen haben wir nicht dauernd auf dem Radar." Wird jemand erwischt, der die Isolation oder Quarantäne nicht einhält, droht eine Busse von bis zu 10'000 Franken.

Die Zuständigkeiten der Kantonspolizei und der Gesundheitsdirektion sind bei der Kontrolle der Corona-Massnahmen klar geregelt. "Grundsätzlich kann man sagen, für gesundheitliche Massnahmen sind die Gesundheitsbehörden zuständig, für strafrechtliche Massnahmen die Strafrechtsbehören und für das Verhalten jedes Einzelnen ist jeder selber verantwortlich", so Patrick Jean, Mediensprecher der Kapo Bern. 

Alle aktuellen Informationen zum neuen Coronavirus gibt es hier

 

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