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Sexarbeit in Betrieben verboten, in privaten Räumen aber erlaubt
Wie viele Branchen ist auch das Sexgewerbe stark von der Corona Pandemie betroffen. Wobei nicht für alle Sexarbeiter*innen dieselben Regeln gelten.
Im Kanton Bern müssen Erotikbetriebe bis mindestens am 14. Dezember 2020 geschlossen sein, allerdings dürfen Sexarbeiter*innen ihre Dienstleistungen in privaten Räumlichkeiten weiterhin anbieten. Dies bringt viele Fragen auf, bei welchen die Fachstelle für Sexarbeite Xenia kontaktiert wird. "Es ist ein Unverständnis vorhanden, weil nicht nachvollziehbar ist, weshalb in den privaten Räumen weitergearbeitet werden kann und in Klubs nicht" sagt Christa Ammann, Stellenleiterin von Xenia im Interview mit neo1. Das Schutzkonzept ist für Klubs wie auch für Dienstleistungen in privaten Räumen gleich. Es gilt immer wieder zu lüften, alles zu desinfizieren, Abstand halten und möglichst kurze Dienstleistungen anzubieten.
Auch in Zukunft wird die Fachstelle Xenia weiterhin oft kontaktiert werden, ob finanziell mit einem Notfonds oder mit Unterstützung bei Anträgen auf Erwerbsersatz. "Wir hoffen, dass die Krise schnell vorbei geht und dass es Unterstützung gibt, für betroffene Personen" ergänzt Chrita Ammann.
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