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| Gesellschaft

Schnellere Integration soll weniger kosten

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterbreitet dem Grossen Rat einen Kredit zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden nach einem neuen Konzept. Demnach reduziert der Kanton die Tagespauschalen um 31 bzw. 91 Franken pro Person. Die Änderungen sind eine Folge des Neins der Stimmberechtigten zum Kredit für die Asylsozialhilfe und sollen per 1. November 2018 umgesetzt werden.

Im Mai 2017 haben die Stimmberechtigten des Kantons Bern den Kredit für die Asylsozialhilfe in der Höhe von insgesamt 105 Millionen Franken für vier Jahre abgelehnt. Mit diesem Kredit wollte der Regierungsrat die nicht durch die Pauschale des Bundes gedeckten Kosten für die Jahre 2016 bis 2019 decken. Der Hauptteil des Kredits war für die kindsgerechte Unterbringung und Betreuung von Minderjährigen bestimmt, die ohne elterliche Begleitung in die Schweiz eingereist sind und Asyl beantragt haben. Eine externe Beratungsfirma hat in der Folge im Auftrag der Polizei- und Militärdirektion alternative Varianten zur heutigen Unterbringung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen erarbeitet. Der Regierungsrat hat sich für eine Variante entschieden, die dem bundesverfassungsrechtlichen Kindesschutz- trotz Einsparungen - Rechnung trägt.

Für die Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden wird der Kanton weiterhin die "Zentrum Bäregg GmbH" beauftragen. Sie wird ab dem 1. November 2018 mit tieferen Tagespauschalen arbeiten. Die heutige Brutto-Pauschale von 171 Franken pro Person und Tag wird grundsätzlich auf 140 Franken gesenkt. Für Jugendliche, die über 17 Jahre alt sind und bereits über die nötigen Kompetenzen für ein mehrheitlich selbständiges Leben verfügen, wird der Tarif auf 80 Franken reduziert.

Die "Zentrum Bäregg GmbH" wird für die damit verbundene Leistungsreduktion vermehrt auf Wohnformen setzen, die von den Kindern und Jugendlichen eine erhöhte Selbständigkeit fordern. Kinder und Jugendliche, die hochgradig gefährdet oder gefährdend sind, werden zukünftig nicht mehr von der "Zentrum Bäregg GmbH" betreut, sondern vom Amt für Migration und Personenstand einer geeigneten externen Institution zugewiesen.

In den Jahren 2015 und 2016 entstanden der "Zentrum Bäregg GmbH" wegen ausserordentlich hoher Asylgesuchszahlen beträchtliche Aufbau- und Investitionskosten. Falls die "Zentrum Bäregg GmbH"- trotz intensiver Massnahmen - bis Ende 2020 den Aufwandüberschuss nicht abbauen kann, würde sich der Kanton daran mit maximal 4,05 Millionen Franken beteiligen. Unter Berücksichtigung dieser Eventualverbindlichkeit und der einmaligen Ausgabe für die Pflegefamilien reduzieren sich die Einsparungen des Kantons im besten Fall auf 4,7 Millionen Franken und im schlechtesten Fall auf 675'000 Franken. (pd)

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