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| Politik

Schiess-Stände geben weiter zu reden

Aufgrund grosser Widerstände in der Vernehmlassung hat der Regierungsrat im Herbst 2011 auf die Einführung einer Schussabgabe zur Sanierung der Schiessanlagen verzichtet. Daher werden die Sanierungskosten nach Abzug der Beiträge von Bund und Standortgemeinden von den Schützenvereinen getragen. Können diese nicht zahlen, müssen die Ausfallkosten aus dem kantonalen Abfallfonds finanziert werden.Damit in diesem Fonds in den kommenden Jahren genügend Geld für die Sanierungen vorhanden ist, muss die Abfallabgabe von heute 5 auf neu maximal 10 Franken pro Tonne Abfälle erhöht werden. Umgerechnet auf die Abgabe für einen 35-Liter-Kehrichtsack ergibt sich eine Erhöhung von maximal 2,5 Rappen. Die geplante Erhöhung der Abfallabgabe wurde in der Vernehmlassung kontrovers diskutiert.

Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich erstmals in der Märzsession 2017 mit der Vorlage befassen. Die zweite Lesung ist für Juni 2017 vorgesehen. In Kraft gesetzt werden soll die Änderung am 1. Januar 2018.

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