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| Gesellschaft

Ruswil verliert vor Kantonsgericht Luzern

Auf das Gesuch einer Anwohnerin und Grundeigentümerin, deren Grundstück über die Strasse Brunnehof verläuft, hat der Einzelrichter des Bezirksgerichts Willisau am 30. Oktober 2013 ein Fahr- und Betretungsverbot für den Brunnehof erlassen. Dagegen erhoben der Gemeinderat namens der Einwohnergemeinde und diverse Privatpersonen der Nachbarschaft Einsprache. Im Verlaufe des anschliessenden, längeren Zivilrechtsverfahrens wurde mit Urteil des Bezirksgerichts vom 12. August 2016 die Klage der Grundeigentümerin für die Durchsetzung eines gerichtlichen Betretungsverbots Brunnehof gegen den Gemeinderat abgewiesen. Die Grundeigentümerin hat gegen dieses Urteil Berufung beim Kantonsgericht eingelegt. Im Gegensatz zur Vorinstanz erkennt das Kantonsgericht mit Urteil vom 25. Januar 2017 das erlassene Betretungsverbot als gültig und damit strafrechtlich durchsetzbar. Der Gemeinderat akzeptiert diesen Entscheid und erhebt keine Beschwerde beim Bundesgericht. Somit ist eine langjährige Rechtsunsicherheit beseitigt, der Brunnehof für die Öffentlichkeit gesperrt und Verstösse gegen das Betretungsverbot können mit Geldstrafen gebüsst werden. Der Gemeinderat setzt sich für eine alternative Verbindung vom Märtplatz zum Laubeweg im Zusammenhang mit der Realisierung der Überbauung Dorfkern Ost ein.

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