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| Politik

Ruswil: Unklarheiten betreffend der temporären Asylunterkunft

Die Plätze sind knapp und die Leute, die sie brauchen werden immer mehr. Im luzernischen fehlen im Asylwesen mehrere hundert Schlafplätze. Der Kanton hat deshalb im letzten November die Asyl-Notlage ausgerufen. Dadurch ist es dem Kanton nun möglich Zivilschutzanlagen in den Gemeinden zu temporären Unterkünften umzufunktionieren. Ein Prozess, der sich für die Gemeinden als nicht ganz einfach herausstellt.

Die Ausdehnung der Asyl-Notlage hat zu bedeuten, dass der Kanton ohne Einverständnis der Gemeinden Zivilschutzanlagen beanspruchen kann. Dies ist auch in der Gemeinde Ruswil der Fall. Dort ist in der Zivilschutzanlage Wolfsmatt eine temporäre Asylunterkunft vorgesehen. Noch gibt es aber mehrere Unklarheiten.

"Wir wissen, dass Leute kommen, das ist geklärt. Es braucht von uns einfach noch Abklärungen betreffend der Umgebung. Im Sommer findet bei uns, in unmittelbarer nähe der Anlage, der kantonale Musiktag statt. Dort braucht von uns die Erkenntnisse, wie wir dies handhaben müssen. Wir müssen wissen, wie wir damit umgehen müssen und der Kanton muss uns sagen, was es für Aussenanlagen noch braucht, für die temporäre Unterkunft. Sodass es für alle Beteiligten eine angenehme Lösung gibt", erklärt der Gemeindepräsident von Ruswil, Franzsepp Erni. Der Austausch mit dem Kanton sei diesbezüglich zwar da, er gestalte sich aber als schwierig. Das die Asylunterkunft auch sehr kurzfristig aufgehen könnte, gestalte sich für die Gemeinde als zusätzlich schwierig.

Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Luzern antwortet auf Anfrage von neo1 wie folgt:
"Zivilschutzanlagen werden im Rahmen der Eventualplanung vorbereitet und dienen als Notunterkünfte. Sie werden in Betrieb genommen, wenn es zu einem starken Anstieg der Zuweisungen in Luzern kommt und deshalb die Plätze in den anderen Zentrumsbetrieben gefüllt sind.
Dementsprechend kann jeweils nicht im Voraus schon gesagt werden, ob und wann genau eine Zivilschutzanlage in Betrieb genommen werden muss. Das gilt für sämtliche Zivilschutzanlagen, welche der Kanton zur möglichen Inbetriebnahme vorbereitet.
Dies haben wir der Gemeinde Ruswil auch so kommuniziert."

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