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Roggwil: Abstimmung ZPP Brunnmatt muss wiederholt werden
Der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau hebt in seinem Entscheid vom 16. Dezember 2020 den Abstimmungsbeschluss der Gemeindeversammlung von Roggwil vom 31. August 2020 zu Traktandum 3 „Zonenplan und Baureglementsänderung ZPP Brunnmatt“ auf und weist das Geschäft zur Wiederholung der Abstimmung unter gesetzeskonformen Bedingungen oder mittels Urnenabstimmung an die Einwohnergemeinde Roggwil zurück.
Am 31. August 2020 führte die Einwohnergemeinde Roggwil eine Gemeindeversammlung mit über 500 Teilnehmenden durch. Neben weiteren traktandierten Geschäften, die allesamt klar angenommen wurden, hatten die anwesenden Stimmberechtigten über die Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP Brunnmatt zu befinden. Das Abstimmungsresultat fiel dabei knapp aus und das Geschäft wurde mit einer Differenz von sieben Stimmen abgelehnt. Gegen diesen Versammlungsbeschluss reichten insgesamt 27 Personen in sieben Eingaben beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau Beschwerde ein. Die Beschwerdeführenden rügen in ihren Eingaben zusammengefasst, dass die Gemeindeversammlung unter irregulären Bedingungen durchgeführt wurde, da die von Bund und Kanton geforderten Corona-Massnahmen nicht eingehalten werden konnten. Es sei mehrfach vorgekommen, dass Personen, die grundsätzlich an der Versammlung teilnehmen wollten, den Versammlungsort wieder verliessen, nachdem sie vor Ort die grosse Menschenansammlung gesehen hätten; zudem sei unklar gewesen, ob alle im Saal anwesenden Personen überhaupt stimmberechtigt gewesen seien.
Der Beschwerde wird rechtgegeben
Der Regierungsstatthalter kommt in seinem Beschwerdeentscheid zum Schluss, dass die Durchführung der Gemeindeversammlung gegen die damals geltenden Gesetzesbestimmungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verstossen hat. Da das Schutzkonzept der Gemeinde auf eine maximale Beteiligung von 300 Personen ausgerichtet war, wurde auf die Bildung von Sektoren verzichtet, die damals bei Veranstaltungen ab 300 Personen zwingend notwendig waren. Der Verzicht auf einen Abbruch der Gemeindeversammlung und die Durchführung der Versammlung mit über 500 Teilneh- Medienmitteilung Seite 2 menden ohne ein entsprechendes Schutzkonzept stellt für den Regierungsstatthalter einen erheblichen Mangel in der Durchführung der Versammlung dar.
Denjenigen Stimmberechtigten, die aus Angst sich anzustecken, vor Ort auf eine Teilnahme verzichtet haben, respektive wieder nach Hause gingen, hat der Regierungsstatthalter das Beschwerderecht zuerkannt. Er kommt zum Schluss, dass diese Personen den Versammlungsort aus nachvollziehbaren Gründen verlassen haben. Es kann damit nicht ausgeschlossen werden, dass das Abstimmungsresultat mit der Teilnahme dieses Personenkreises ein anderes gewesen wäre.
Nicht alle Anwesenden waren stimmberechtigt
Zudem hat die Überprüfung der Kontaktdatenliste im Vergleich mit dem Stimmregister der Einwohnergemeinde Roggwil ergeben, dass mindestens zwei Personen an der Versammlung anwesend waren, die kein Stimmrecht besassen und auch nicht als nicht stimmberechtigt ausgewiesen wurden. Von insgesamt 19 im Saal und auf der Galerie anwesenden Personen, die nachweislich einen Platz besetzt haben, fehlen zudem jegliche Angaben zu deren Identität und deren Stimmberechtigung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass – mit Blick auf das knappe Resultat bei der Abstimmung über das Traktandum 3 – eine massgebliche Anzahl Personen abgestimmt hat, ohne über ein Stimmrecht zu verfügen.
Die Abstimmung muss wiederholt werden
Der Regierungsstatthalter hat damit insgesamt erhebliche Mängel bei der Durchführung der Gemeindeversammlung festgestellt, die aufgrund des knappen Entscheids bei der Abstimmung über die Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP Brunnmatt das Resultat bei dieser Abstimmung beeinflusst haben könnten. Er hebt daher den Abstimmungsentscheid in diesem Punkt auf und weist das Geschäft zur Wiederholung der Abstimmung unter gesetzeskonformen Bedingungen oder mittels Urnenabstimmung an die Einwohnergemeinde Roggwil zurück.
Bezüglich der Beschwerden gegen die anderen Traktanden weist der Regierungsstatthalter die Beschwerden ab, weil aufgrund der klaren Abstimmungsentscheide eine Beeinflussung des Resultats aufgrund der festgestellten Mängel auszuschliessen ist. Der Regierungsstatthalter hält in seinem Entscheid ausserdem fest, dass Personen, die aufgrund genereller Bedenken wegen der Corona-Pandemie gar nie vorhatten, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und erst nach Bekanntgabe des Abstimmungsresultats Beschwerde führten, ihr Beschwerderecht verwirkt haben, da sie sich bereits gegen die Ansetzung der Gemeindeversammlung im Vorfeld der Abstimmung hätten zur Wehr setzen müssen. Er ist aus diesen Gründen auf diese Beschwerden nicht eingetreten.
Die Einwohnergemeinde wurde vom Regierungsstatthalter angewiesen, den Entscheid bezüglich der Aufhebung des Abstimmungsentscheids zur Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP Brunnmatt im nächsten Amtsanzeiger zu publizieren. Gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde geführt werden.
Gemeinde Roggwil wird nicht weiterziehen
Der Gemeinderat Roggwil kann die Argumentation der Beschwerdeantwort nachvollziehen. Er akzeptiert den Entscheid des Regierungsstatthalters und verzichtet auf einen Weiterzug des Verfahrens an das kantonale Verwaltungsgericht. Ebenfalls nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass die Beschwerden gegen die Beschlussfassung zu den anderen Traktanden der Gemeindeversammlung abgewiesen worden sind und diese Abstimmungen nicht wiederholt werden müssen.
Im Nachgang zur Gemeindeversammlung musste der Gemeinderat feststellen, dass er offensichtlich die Tragweite der Geschäftsvorlage beziehungsweise den zu erwartenden Aufmarsch an Stimmberechtigten unterschätzt hatte. Auch eine Rüge, welche durch einen Versammlungsteilnehmer zum Beginn der Versammlung eingebracht worden ist, mag dafür sprechen, dass die Durchführung einer Urnenabstimmung im vorliegenden Fall eher dem demokratischen Grundgedanken entsprochen hätte.
Lidl Schweiz nun wieder dabei
Bereits nachdem bekannt wurde, dass Beschwerden gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung eingegangen waren, haben die Verantwortlichen von Lidl Schweiz mitgeteilt, dass sie für den Fall einer Wiederholung der Abstimmung die Realisierung des Projekts in Roggwil weiter verfolgen wollen. Lidl Schweiz bekräftigte gegenüber dem Gemeinderat das Interesse am Standort Roggwil. Es gelte nun, „insbesondere in Gesprächen mit der Gemeinde und den sonstigen Beteiligten, zu prüfen, in welcher Form das Projekt weiterverfolgt werden kann.“
Weiteres Vorgehen
Der Entscheid des Regierungsstatthalters wird durch die Gemeinde Roggwil publiziert. Der Gemeinderat geht davon aus, dass alle Beteiligten an einem korrekten und demokratisch legitimierten Ergebnis interessiert sein dürften und hofft, dass die definitive Entscheidfindung nicht durch Dritte mit einem Weiterzug des Verfahrens an das Verwaltungsgericht verzögert wird. Parallel dazu setzt der Gemeinderat eine Projektgruppe ein, welche sich mit der Organisation und Durchführung einer neuen Abstimmung unter gesetzeskonformen Bedingungen befassen wird. Der Gemeinderat geht davon aus, dass dies eine Urnenabstimmung sein wird. Die Projektgruppe wird unter anderem die Botschaft an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erarbeiten. Diese Botschaft muss Argumente von Befürwortern und Gegnern enthalten, weshalb Exponenten beider Gruppierungen in die Arbeiten einbezogen werden. Die Abstimmung soll an einem offiziellen, durch die Bundeskanzlei festgelegten Abstimmungstermin durchgeführt werden, voraussichtlich am 7. März 2021. (pd)
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