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Revidiertes Kantonales Waldgesetz gestaltet das Forstwesen neu
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des Kantonalen Waldgesetzes. Hintergrund der Revision ist der Nachvollzug von Bundesrecht in den Bereichen Waldschutz und Arbeitssicherheit. Zudem sind neue Aufgaben für die "Regionalen Organisationen" vorgesehen. Parallel dazu wird der kantonale Forstdienst neu organisiert.
Am 1. Januar 2017 ist das neue Waldgesetz des Bundes in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit zu stärken. Dies erfordert auch im kantonalen Recht Anpassungen im Bereich des Waldschutzes und der Arbeitssicherheit.
Die Teilrevision sieht vor, dass künftig die Forstfachpersonen der Regionalorganisation RO im Auftrag der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) auch Waldeigentümerinnen und -eigentümer beraten dürfen, die nicht Mitglied einer RO sind. Dies gilt für den Nutzwald. In Schutzwäldern oder Naturvorranggebieten verbleibt diese Aufgabe weiterhin beim Kanton. Mit dieser Neuerung soll die Zusammenarbeit im Luzerner Wald verbessert werden. Zudem können die RO über den direkten Kontakt zu den Waldeigentümerinnen und -eigentümern neue Mitglieder gewinnen.
Parallel zur Teilrevision des Kantonalen Waldgesetzes wird der kantonale Forstdienst neu organisiert. Unter anderem wird die Zahl der Forstreviere von 16 auf 12 reduziert. Zudem wird die Führungsstruktur der lawa-Abteilung Wald gestrafft und integraler gestaltet. Eine Stelle eines Fachbereichs wird nicht mehr besetzt und die Verwaltung der Waldregion Luzern zieht von der Stadt Luzern an den lawa-Standort nach Sursee um.
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