Most Trusted Websites for Replica Watches 2023

Werbung

| Politik | Abstimmungen

Regierungsstatthalter lehnt Beschwerde gegen Urnengang ab

Der Regierungsstatthalter weist die Beschwerde eines Stimmbürgers gegen die Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats und gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 ab und entzieht aus wichtigen Gründen einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid die aufschiebende Wirkung.

Am 26. November 2020 wurde den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee das Abstimmungsmaterial zur Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 – darunter auch die Botschaft des Gemeinderates vom 16. November 2020 – zugestellt. Gegen die Abstimmungsbotschaft erhob ein Stimmberechtigter am 7. Dezember 2020 Beschwerde beim Regierungsstatthalter. Der Beschwerdeführer rügte insbesondere, dass die Abstimmungsbotschaft durch den Gemeinderat einseitig verfasst wurde. Die Urnenabstimmung konnte am 20. Dezember 2020 durchgeführt werden und die Stimmberechtigten haben sämtliche Geschäfte gutgeheissen.

Das Regierungsstatthalteramt kommt in seinem Entscheid vom 7. Mai 2021 zum Schluss, dass es für den Gemeinderat zum Zeitpunkt der Verfassung der Abstimmungsbotschaft nicht erkennbar war, dass sich eine organisierte Gegnerschaft (analog eines Referendumskomitees) gegen die Vorlagen stellte, weswegen ein Verzicht auf die Aufnahme von allfälligen Argumenten, welche gegen die Vorlagen sprachen, in der Bot-schaft nicht zu beanstanden ist. Das Regierungsstatthalteramt kommt damit zum Schluss, dass die Information der Bevölkerung nicht einseitig war. Die Stimmbürger:innen konnten sich jederzeit auch auf andere Weise als ausschliesslich in der Abstimmungsbotschaft über die Vorlagen informieren, weswegen eine freie Willensbildung des Souveräns nicht gefährdet war.

Da die Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee aufgrund der Beschwerde über kein genehmigtes Budget verfügt und die Parteien wie auch der Gemeinderat Klarheit brauchen, welches Wahlreglement an den kommen Wahlen gilt, wurde einer allfälligen Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters die aufschiebende Wirkung entzogen. (pd)

Werbung

neo1 - Mein Radio
00:00
-00:00