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Regierungsrat gegen Rücknahme eines Asylentscheids
Mitte November berichteten verschiedene Medien über den Fall eines junge Eritreers aus Thun. Der Mann bekam vom Bund einen negativen Asylentscheid, obwohl er gut integriert ist, eine Arbeitsstelle hat und sich im lokalen Fussballclub engagiert. Weil nach der Bekanntgabe beim Kanton viele Beschwerdebriefe eingingen, hat heute auch der Regierungsrat zum Fall Stellung genommen.
Er könne den Entscheid des Bundes nicht rückgängig machen, heisst es in einer Mitteilung. Zudem ist eine gute Integration kein Grund für eine Aufenthaltsbewilligung und auch eine Härtefallbewilligung sei in diesem Fall nicht möglich, sagt der zuständige Regierungsrat Philippe Müller gegenüber neo1.
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